Fahrtkostenerstattung für Schüler
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Neuerungen bei der Kostenerstattung der Schülerbeförderung
Antrag auf Fahrtkostenerstattung für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
[PDF, 216 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Hinweis:
Sie erreichen Ihre gewünschten Ansprechpartner in der Schülerbeförderung persönlich zuverlässig dann, wenn Sie innerhalb der Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren.