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Grundsätzliche Aufgaben der FQA



Die FQA hat nach Artikel 1 Absatz 1 Nr. 1 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) die Aufgabe, stationäre Einrichtungen und sonstige Wohnformen  für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen zum Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu überwachen.

Ebenso hat die FQA zu prüfen, inwieweit in den Einrichtungen eine „dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität sichergestellt ist“ (Artikel 1 Absatz 1 Nr. 3 PfleWoqG).

Zu diesem Zweck bietet die FQA u.a. folgene Instrumente an:

  • Information und Beratung
    Vorrangig werden Heimbewohner, deren Angehörige, die Bewohnervertretung, die Bewohnerfürsprecherinnen und Bewohnerfürsprecher, aber auch Träger, die ein Heim betreiben oder die Schaffung einer stationären Einrichtung und sonstige Wohnformen anstreben, beraten.
  • Überwachung und Kontrolle bestehender Einrichtungen
    Hierbei nimmt die FQA ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem sie darauf achtet, dass die stationären Einrichtungen und sonstige Wohnformen ihre gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern wahrnehmen. Hierzu werden grundsätzlich unangemeldete Heimbegehungen und Prüfungen durchgeführt und es wird jeder Beschwerde nachgegangen.
    Nach jeder Prüfung einer Einrichtung wird ein Ergebnisprotokoll von der FQA erstellt. Dieses Ergebnisprotokoll kann von Personen, die in der Einrichtung wohnen, arbeiten oder Interesse an einem Wohnplatz dort haben, in der Einrichtung eingesehen werden.

Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr