Grundsätzliche Aufgaben der FQA
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222 TL
Team 222 Persönliche Sozialhilfe
Teamleiterin
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77306
Fax: 08151 148 11306
E-Mail: susanne.mueller@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.168
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222.10 SB
Team 222 Persönliche Sozialhilfe
Heimaufsicht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77311
Fax: 08151 148-11311
E-Mail: silvia.muckle@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.167
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222.9 SB
Team 222 Persönliche Sozialhilfe
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77300
E-Mail: denise.wenger@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.167
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222.11 SB
Team 222 Persönliche Sozialhilfe
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77556
Fax: 08151 148-11556
E-Mail: sebastian.plattner@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.167
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Die FQA hat nach Artikel 1 Absatz 1 Nr. 1 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) die Aufgabe, stationäre Einrichtungen und sonstige Wohnformen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen zum Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu überwachen.
Ebenso hat die FQA zu prüfen, inwieweit in den Einrichtungen eine „dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität sichergestellt ist“ (Artikel 1 Absatz 1 Nr. 3 PfleWoqG).
Zu diesem Zweck bietet die FQA u.a. folgene Instrumente an:
- Information und Beratung
Vorrangig werden Heimbewohner, deren Angehörige, die Bewohnervertretung, die Bewohnerfürsprecherinnen und Bewohnerfürsprecher, aber auch Träger, die ein Heim betreiben oder die Schaffung einer stationären Einrichtung und sonstige Wohnformen anstreben, beraten. - Überwachung und Kontrolle bestehender Einrichtungen
Hierbei nimmt die FQA ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem sie darauf achtet, dass die stationären Einrichtungen und sonstige Wohnformen ihre gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern wahrnehmen. Hierzu werden grundsätzlich unangemeldete Heimbegehungen und Prüfungen durchgeführt und es wird jeder Beschwerde nachgegangen.
Nach jeder Prüfung einer Einrichtung wird ein Ergebnisprotokoll von der FQA erstellt. Dieses Ergebnisprotokoll kann von Personen, die in der Einrichtung wohnen, arbeiten oder Interesse an einem Wohnplatz dort haben, in der Einrichtung eingesehen werden.