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Inklusive VeranSTAltungs-Charta



Um den Ansprüchen für barrierefreie Veranstaltungen gerecht werden zu können und um private und öffentliche Veranstalter und Organisatoren für das Themenfeld Inklusion zunehmend zu sensibilisieren, wurde durch die Koordinierungsstelle zur Umsetzung des Aktionsplans in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen – ARGE – Inklusionsbeirat für den Landkreis Starnberg die „Inklusive VeranSTAltungs-Charta“ entwickelt.

Die „Inklusive VeranSTAltungs-Charta“ gibt eine Orientierung, wie barrierefreie Veranstaltungen von Anfang an geplant und durchgeführt werden. Von den dargestellten Standards profitieren letztlich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung.

Die Veranstaltungscharta gibt u.a. auch Aufschluss über das Vorhandensein von induktiven Höranlagen, das Ausleihen mobiler barrierefreier Toiletten und über Anforderungen der räumlichen Barrierefreiheit.

Die vorliegende Handreichung soll Sie über die grund-legenden Anforderungen der Planung und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen informieren. Eine Veranstaltung inklusiv zu gestalten setzt voraus, dass die unterschiedlichen

Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen Berücksichtigung finden. Das schließt z. B. die Belange von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Mobilitätseingeschränkte, Rollstuhlnutzer, sehbehinderte Menschen und Blinde, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und Gehörlose sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein. Diesen Anspruch umzusetzen stellt allerdings eine enorme gesellschaftliche Herausforderung dar, die jedoch nicht als Integration von „Minderheiten" oder „Randgruppen" missverstanden werden darf, sondern als Gewinn für alle. Der Landkreis Starnberg setzt sich seit 2017 mit seinem Aktionsplan „Gemeinsam stärker" dafür ein, dass die Teilhabe in allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt wird.

Die Zugänglichkeit und Nutzung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen spielt dabei eine entscheidende Rolle. Gelebte Inklusion bedeutet nicht nur „Ich darf mit machen", sondern „Ich gehöre selbstverständlich dazu". Nicht nur deshalb ist es uns ein großes Anliegen, dass Veranstalter, Organisatoren und Verwaltungen zunehmend für das Thema

Inklusion sensibilisiert werden. Die vorliegende Inklusive VeranSTAltungs-Charta gibt eine Orientierung, wie barrierefreie Veranstaltungen von Anfang an geplant und durchgeführt werden. Von den dargestellten Standards profitieren letztlich alle Teil-nehmenden einer Veranstaltung. Ziel sind Veranstaltungen, die alle Menschen problemlos besuchen und gemeinsam und gleichberechtigt erleben können.

Gesetze und Vorschriften zur Barrierefreiheit

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – besser bekannt als UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – formuliert allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen zu fördern und sicherzustellen. Auch die Bundesgesetzgebung und Rechtsprechung verbietet eine Ausgrenzung oder Benachteiligung aufgrund einer Behinderung (siehe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)). Bauliche Grundlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit finden Sie u. a. in den Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen DIN 18040 Teil 1–3. Diese sind über die Bayerische Architektenkammer zu erhalten. Anwendungsbereiche sind z. B. die barrierefreie Erschließung von Gebäuden, Rampen und Aufzugsanlagen sowie barrierefreie Sanitäranlagen.

Gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetzes sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informa-tionsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, d. h. ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (§4 BGG). Auch für die Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen kann man sich am Grundsatz

„hinkommen, reinkommen, klarkommen" orientieren. Veranstaltungen müssen so geplant werden, dass auch Menschen mit Behinderungen selbstständig und ohne fremde Hilfe den Veranstaltungsort erreichen, in das Veranstaltungsgebäude gelangen, und an der Veranstaltung uneingeschränkt teilnehmen können.

Organisation und Information

Ankündigungen auf Veranstaltungsportalen im Internet sowie Online-Buchungs- und Ticketsysteme sind in der Regel nicht für alle Menschen mit Behinderung uneingeschränkt zugänglich und nutzbar. Deshalb sollten Veranstaltungsankündigungen, Programme sowie Tickets auch in Printversion zur Verfügung gestellt werden. Diese sind in einer gut lesbaren und klaren Schrift zu erstellen und kontrastreich zu gestalten. Ankündigungen im Internet sollten in einer möglichst barrierefreien Version, d. h. gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV), zur Verfügung gestellt werden. Es empfiehlt sich, eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben. Veranstaltungsinformationen wie Flyer, Plakate oder Zeitungsanzeigen sollten bereits einen Hinweis auf die vorhandene Barrierefreiheit enthalten (z. B. in Form entsprechender Piktogramme). Ankündigungen und Veranstaltungsinformationen sollten auch in leichter Sprache zugänglich gemacht werden.

Leichte Sprache ist eine sehr leicht verständliche Sprache, die sich vor allem an Menschen mit Lernschwierigkeiten, Ältere oder Menschen mit geringen Deutschkenntnissen richtet. Mittlerweile gibt es diverse Dienstleister, die Texte in leichte Sprache übersetzen und zertifizieren.

Um die Vorbereitung von barrierefreien Veranstaltungen zu erleichtern empfiehlt es sich, sich frühzeitig bei den potenziellen Teilnehmern nach dem persönlichen notwendigen Unterstützungsbedarf zu erkundigen. Wenn Veranstaltungsankündigungen mit Anmeldebögen versehen sind, kann dort z. B. gezielt nach notwendigem Unterstützungsbedarf (z. B. Gebärdensprachdolmetschung, Induktionsanlage, Schriftmittlung) gefragt werden. Bei Ankündigungen ohne Anmeldeformular sollte es einen entsprechenden Hinweis geben, dass interessierte Gäste ihren individuellen Hilfebedarf frühzeitig mitteilen sollen. Zum Beispiel:

„Können wir noch etwas bedenken, damit Sie sich bei uns wohlfühlen?" oder „Bitte melden sie sich frühzeitig bei uns, wenn Sie behinderungsspezifischen individuellen Unterstützungsbedarf oder Fragen haben". Gebärdensprachdolmetscher und Schriftmittler müssen frühzeitig für Veranstaltungen angefragt und gebucht werden. Weisen Sie darauf hin, ob die Teilnahme für Menschen mit Behinderungen vergünstigt möglich ist (Diversity Tickets). Personen mit dem Merkzeichen `B` im Schwerbehindertenausweis sollten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ihre Begleitperson kostenlos mitbringen dürfen. Halter von Assistenzhunden (Blindenhunden) haben zudem ein Recht darauf, diese mitzuführen. Weisen Sie auch darauf hin, ob barrierefreie Einrichtungen (z. B. Behindertentoiletten) oder technische Hilfsmittel (z. B. Induktionsanlage) vorhanden sind. Auch die Eintrittskarten sowie Vorverkaufsstellen sollten barrierefrei sein.

Veranstaltungsort und Umgebung

Ob Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt an Veranstaltungen teilnehmen können, hängt bereits von der barrierefreien Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes und dessen Umgebung ab. Der Veranstaltungsort sollte in der Nähe eines barrierefreien Bahnhofes bzw. einer barrierefreien Haltestelle liegen. Der Weg von der nächstgelegenen Haltestelle zum Veranstaltungsort sollte entsprechend gut ausgeschildert werden. Bei sämtlichen Beschilderungen und Beschriftungen sollte eine serifenfreie Schrift verwendet und auf kontrastreiche Gestaltung zur besseren Lesbarkeit geachtet werden. Bei Plakatierung und Beschilderung ist unter Umständen die vor Ort geltende Plakatierverordnung zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich rechtzeitig die entsprechenden Genehmigungen bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einzuholen. Klären Sie auch ab, ob ggf. eine Wegbegleitung z. B. vom Bahnhof zur Veranstaltung organisiert werden muss. Sollte keine barrierefreie Anbindung an den ÖPNV möglich sein, sollte ein entsprechender Behindertenfahrdienst organisiert werden.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen sollten auch barrierefreie Hotels und Restaurants erreichbar sein. Dabei empfiehlt es sich, vorher genau abzuklären, welche Form der Barrierefreiheit in den Unterkünften und Gaststätten erfüllt ist. Am Veranstaltungsort sollten Behindertenparkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, mindestens einen Parkplatz entsprechend einzurichten, zu kennzeichnen und auszuschildern (für Pkw 500 cm lang und 350 cm breit). Wege zum Veranstaltungsort sollten ebenerdig, gut befestigt und für die Nutzung von Rollstuhl und Rollator geeignet sein. Idealerweise besteht ein Blindenleitsystem.

Veranstaltungsräume und Infrastruktur

Das Veranstaltungsgebäude selbst sowie der Eingang sollten stufenlos erreichbar sein. Andernfalls sollte eine entsprechende Rampe am Eingang angebracht werden. Auch gibt es diverse Dienstleister, die mobile Rampen gegen eine geringe Miete zur Verfügung stellen. Rampen sollten einen Steigungsgrad von 6 % jedoch nicht übersteigen.

Barrierefreie Zugänge sind entsprechend auszuschildern. Um die Unfallgefahr zu mindern, sind Stolperfallen wie herumliegende Kabel oder Schläuche zu entfernen oder mit entsprechenden Matten oder Kabelbrücken abzudecken. Es ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände oder Zweige in die Wege hineinragen. Auch ist darauf zu achten, ob Blindenleitsysteme vorhanden sind. Empfangstresen, Info-Points, Catering, Kassen und sonstige Bedienelemente sollten unterfahrbar und auch für Rollstuhlnutzer erreichbar sein. Genauere Empfehlungen dazu finden Sie u. a. in der Bauplanungsgrundlage DIN 18040 Teil 1. Für Personen mit Hörschädigung sollte an Empfangstresen (Infopoints) eine sogenannte Schalterschleife installiert sein.

Durchgänge sollten ebenerdig sein. Türschwellen von mehr als 2 cm sind nicht zulässig. Die Türen selbst sollten automatisch oder leicht zu öffnen sein und über eine Breite von mindestens 90 cm verfügen. Sorgen Sie für ausreichend Sitzgelegenheiten und Ruhebereiche. Wenn Sie eine Veranstaltung mit Reihenbestuhlung machen, planen Sie auch freie Flächen für Rollstuhlplätze und Begleitpersonen ein. Treppen sollten kontrastreiche Stufenmarkierungen aufweisen und über Handläufe verfügen. Aufzüge sollten ein Mindestmaß von 1,10 m Breite und 1,40 m Länge sowie optische und akustische Signale besitzen. Die Gangbreite sollte mindestens 120 cm sein. Auf allen weiteren Flächen sollte ein Bewegungsradius von 150 cm gewährleistet werden.

Technische Ausstattung und Kommunikation

Es ist darauf zu achten, dass die Räume für barrierefreie Kommunikation ausgestattet sind. Technische Ausstattung können z. B. Mikrofone, Beamer (für Schriftdolmetscher) sowie Induktionsschleifen oder FM-Anlagen (für Schwerhörige) sein.

Induktionsanlagen sind meist fest installiert, beispielsweise können sie sich im Boden befinden. FM-Anlagen eignen sich auch gut für den mobilen Einsatz und können mit der vorhandenen Tontechnik verbunden werden. Empfänger können an die schwerhörigen Teilnehmenden verteilt werden und über das Hörgerät genutzt werden. Störgeräusche in Veranstaltungsräumen sind zu vermeiden.

Induktive Höranlagen im Landkreis Starnberg finden Sie
z. B. an folgenden Standorten:


Gauting:

• Breitwand Kino, vollinduktiv
• Bosco, Saal
• Frauenkirche, vollinduktiv
• Pfarrkirche St. Benedikt, rechte Seite


Gilching:

• Rathaus, Sitzungs- und
Veranstaltungsaal
• Kirche St. Johannes, vollinduktiv
• Kirche St. Sebastian, in den ersten drei Reihen
• Christoph-Probst-Gymnasium, Aula und diverse Fachräume und Klassenzimmer


Herrsching:

• Schullandheim Wartaweil, Schulungsraum


Inning:

• Rathaus, Sitzungssaal


Seefeld:

• Breitwand Kino, Kino-Lounge (Saal 2)


Starnberg:

• Rathaus, Informationsbereich und Einwohnermeldeamt
• Pfarrkirche St. Ulrich Söcking
• Grund- und Mittelschule, Aula
• Munich International School, Aula
• Stadtbücherei, Empfang
• Kulturamt
• Schloßberghalle, großer und kleiner Saal
• Brunnangerhalle
• Breitwand Kino, Saal 2
• Landratsamt, großer Saal


Tutzing:

• Kirche St. Joseph, in den ersten drei Reihen

Es ist zu empfehlen, Vortragsfolien oder andere Inhalte mehrere Tage vor dem Event an die Gebärdensprachdolmetscher weiterzuleiten. Die Dolmetscher sollten im Saal gut sichtbar und während des Einsatzes gut ausgeleuchtet sein. In den vordersten Zuschauerreihen sind Plätze für gehörlose Gäste zu reservieren. Um Informationen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich zu machen, sind diese frühzeitig in leichte Sprache zu übersetzen. Generell ist auf Anglizismen und Fremdwörter zu verzichten. Videos sollten untertitelt sein. Bei Anwesenheit von blinden oder sehbeeinträchtigten Gästen ist Audio-deskription (Audiokommentierung, akustische Bild-beschreibung) anzuwenden. Bevor Sie über sensible Inhalte informieren, sollten Sie eine Triggerwarnung aussprechen. Triggerwarnungen sind Warnhinweise vor möglichen Auslösereizen. Dies schützt z. B. Opfer von Missbrauch und Gewalt oder Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen vor ungewollten Erinnerungen.

Das Servicepersonal sollte entsprechend geschult sein, um Hilfestellung bei Orientierungsproblemen geben zu können. Stellen Sie auch Stifte und Papier zur Verfügung, um ggf. schriftliche Kommunikation zu ermöglichen. Rednerpulte sollten höhenverstellbar und Podien und Bühnen auch mit einem Rollstuhl erreichbar sein. Lassen Sie bei der Saalbestuhlung auch ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer und ihre Begleitpersonen. Bei Großveranstaltungen mit stehendem Publikum sollten Rollstuhlpodeste im Zuschauerbereich vorgesehen werden. Tische sollten gut unterfahrbar sein. Bieten Sie auch bei Stehempfängen Stühle und Sitzgelegenheiten an. Informationstafeln und Informationsmaterialien sind so anzubringen, dass diese auch für Rollstuhlnutzer gut sichtbar sind.

Sanitäranlagen und Sicherheit

Behindertengerechte Toiletten sind in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu kennzeichnen. Überprüfen Sie rechtzeitig, ob die barrierefreien Toiletten ordnungsgemäß zugänglich, ausgestattet und nutzbar sind. Kommunizieren Sie auch deutlich, wo ggf. der Toilettenschlüssel oder Euro-Schlüssel hinterlegt ist. Sollte keine barrierefreie Toilette vor Ort sein, besteht die Möglichkeit, mobile barrierefreie Toiletten für Veranstaltungen anzumieten. Pausenzeiten sollten so geplant sein, dass genügend Zeit vorhanden ist, um die Toiletten aufzusuchen. Glastüren oder großflächige Verglasungen sind zu kennzeichnen, damit die Unfallgefahr, z. B. für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, vermieden wird. Unvermeidbare Hindernisse sind kontrastreich hervorzuheben und für Blinde taktil zu kennzeichnen. Das Vorhandensein und die Auffindbarkeit von Erste- Hilfe-Koffern ist sicherzustellen. Informieren Sie sich über die barrierefreien Rettungswege. Verzichten Sie auf unnötige Lichteffekte und Stroboskoplicht. Geben Sie am Eingang ggf. Übersichtspläne mit barrierefreien Informationen aus (z. B. auch in Brailleschrift und leichter Sprache). Weisen Sie vorhandene barrierefreie Angebote auch mit den entsprechenden Piktogrammen aus. Erfragen Sie bei Unsicherheiten im Umgang mit bestimmten Beeinträchtigungen den Unterstützungsbedarf.

Weiterführende Informationen und Beratung

Informationen zur Ausleihe einer mobilen barriere-freien Toilette erhalten Sie beim Landratsamt Starnberg unter: Tel. 08151 148-238 oder bei der „Stiftung Leben pur" unter: www.toiletten-fuer-alle.de

Informationen zur Ausleihe einer mobilen induktiven Höranlage erhalten Sie bei der Selbsthilfegruppe Gilchinger Ohrmuschel unter: www.ohrmuschel.net

Bei der Vermittlung von Gebärdensprach-Dolmetschern unterstützt Sie u. a. der Gehörlosenverband München und Umland e. V. unter: www.gmu.de/service/dolmetscher

Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer: www.byak.de/planen-und-bauen/ beratungsstelle-barrierefreiheit.html

Informationen über Leichte Sprache erteilt u. a. das Netzwerk Leichte Sprache e. V.: www.leichte-sprache.org

Beratungs-, Informations- und Textservice-Zentrum (BIT) des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes: www.bbsb.org/infothek/textservice

Leitfaden der Bayerischen Staatskanzlei für die Durchführung von Vereinsfeiern: www.bayern.de/wp-content/uploads/2017/05/ stk_ehrenamtsleitfaden2018_bf.pdf

Informationen über Barrierefreiheit im Internet: www.bitv-lotse.de

Weitere Tipps für barrierefreie Veranstaltungen: www.ramp-up.me

Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr