Der Auftrag
Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (§ 8 Abs. 1 SGB X). Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen haben eng zusammenzuarbeiten, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Das Spannungsfeld der fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft und fortschreitenden Fachkräftemangel stellt dabei alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Der Landesgesetzgeber eröffnet zu diesem Zweck Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, eine Pflegekonferenz als regionale Ausschuss zur Beratung über Fragen der vor Ort notwendigen Pflege- und Unterstützungsstrukturen einzurichten (§ 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG).
Der Landkreis Starnberg hat sich entschlossen (siehe unten politischer Auftrag), zusammen mit kreisangehörigen Kommunen und weiteren Kooperationspartnern von öffentlicher oder privatwirtschaftlicher Seite eine solche Pflegekonferenz vor Ort zu etablieren und aktiv zu unterstützen.
Die Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA) soll ein wichtiger Baustein beim Finden, bei der Steuerung und Unterstützung beim Ausbau der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen im Landkreis Starnberg sein und dazu das Wissen der lokalen Akteure im Bereich Pflege besser nutzen.
Die PfleKo STA kann und wird die Rahmenbedingungen für die Pflege, die von Bund und Ländern gesetzt werden, im Landkreis Starnberg nicht verändern. Sie kann aber daran mitwirken, diesen Rahmen im Landkreis Starnberg zum Wohl der Pflegebedürftigen wie der Pflegenden bestmöglich auszufüllen. Die Mitglieder der PfleKo STA haben Teilhabe an der Willensbildung auf Landesebene; ihre Empfehlungen finden dort Gehör. Die PfleKo STA stellt darüber hinaus auch eine direkte Verbindung ihrer Mitglieder zu den Pflegekassen her, die verpflichtend im Gremium vertreten sind (vergleiche § 49 AVSG).
Hauptaufgabe der PfleKo STA ist es daher, innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorhandene Spielräume zu erkennen und zu nutzen, um dadurch positive Effekte für die pflegebedürftige und pflegende Kreisbevölkerung zu erzielen. Die PfleKo STA dient somit als Fach-, Schnittstellen- und Koordinationsgremium der kommunalen Pflegeinfrastrukturen und wird vom Landkreis Starnberg moderiert.
Was ist eine Pflegekonferenz?
Pflegekonferenzen sind Beratungs- und Abstimmungsgremien auf Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Kommune(n), Kostenträgern, Leistungserbringenden sowie sonstigen Initiativen zu optimieren (Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern).
Was sind die übergeordneten Aufträge einer Pflegekonferenz?
Übergeordneter Aufträge dieser Pflegekonferenzen können neben der hauptsächlichen Aufgabe der Vernetzung der Akteure im Bereich Pflege beispielsweise folgende sein:
- Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen an das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention unter Mitwirkung von Vertretern der Landesverbände der Pflegekassen (§ 49 Satz 3 AVSG)
- Pflegerische Angebote dort initiieren, wo sie benötigt werden
- Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Pflege
- Mit Beratungsergebnissen die Bedarfsplanung unterstützen
- Versorgungslücken aufdecken und rechtzeitig gegensteuern
- Gleicher Sachstand aller Akteure im Bereich Pflege herstellen
- Den direkten Draht zu Entscheidungsträgern in der Politik herstellen
Wer gab den Auftrag zur Einrichtung einer Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)?
In seinen Sitzung am 05.07.2023 hat der Sozialausschuss des Kreistags des Landkreises Starnberg den Geschäftsbereich 2 - GB 2 – Kommunale und Soziale Angelegenheiten, SF 2.1 Integrierte Sozialplanung in Zusammenarbeit mit dem Pflegstützpunkt Starnberg mit der Projektplanung der Einrichtung einer Pflegekonferenz für den Landkreis Starnberg beauftragt.
Die Verwaltung erarbeitet daraufhin ein entsprechendes Umsetzungskonzept. Ferner schlug sie den Kreisgremien vor, eine Arbeitsgemeinschaft "Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (ARGE PfleKo STA)" zwischen dem Landkreis Starnberg, kreisangehörigen Gemeinden und weiteren Kooperationspartnern von öffentlicher oder privatwirtschaftlicher Seite nachArt. 4 KommZG zu errichten.
Dem zustimmenden Votum des Sozialausschusses vom 05.03.2024 schlossen sich am 14.03.2024 der Kreisausschuss und am 18.03.2024 der Kreistag an.
Wie können Sie die PfleKo STA unterstützen?
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PfleKo STA – regionaler Ausschuss Pflege-Prävention
Kreissparkasse München Starnbg. Ebersbg
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BIC: BYLADEM1KMS
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