Die ARGE PfleKo STA
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden.
Die Arbeitsgemeinschaft befasst sich mit Angelegenheiten, welche die an ihr Beteiligten gemeinsam berühren. Sie dient insbesondere dazu, Planungen der einzelnen Beteiligten und das Tätigwerden von Einrichtungen aufeinander abzustimmen und die gemeinsame wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben in einem größeren nachbarlichen Gebiet sicherzustellen.
Durch die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten als Träger von Aufgaben und Befugnissen gegenüber Dritten nicht berührt.
In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sind die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft und, soweit das erforderlich ist, die Geschäftsordnung und die Deckung des Finanzbedarfs zu regeln.
(Art. 4 KommZG)
Die Kooperationspartner
Der Landkreis Starnberg hat im Frühjahr 2024 die Errichtung einer Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und unter seiner Moderation initiiert.
Landkreis | Wappen | Lage |
---|---|---|
Starnberg |
Der Initiative sind folgende Gemeinden bis dato gefolgt und haben mit dem Landkreis Starnberg die ARGE PfleKo STA mit Wirkung zum 08.07.2024 gegründet, um die PfleKo STA gemeinsam zu errichten und zu tragen:
Stadt & Gemeinde | Wappen | Lage |
---|---|---|
Berg | ||
Gauting | ||
Gilching | ||
Pöcking | ||
Starnberg | ||
Tutzing |
Die Kooperationsvereinbarung
Die PfleKo STA - Finanzen
Die Pflegekonferenz stellt eine freiwillige Aufgabe der Kooperationspartner dar, die nach Maßgabe jeweils verfügbarer Haushalts- und Finanzmittel erfüllt wird.
Die Kooperationspartner verpflichten sich, die PfleKo STA wie folgt zu tragen:
- Der Landkreis Starnberg trägt die Personalausgaben für den Vorsitz sowie die Personal- und Sachausgaben für die Geschäftsstelle der PfleKo STA.
- Der Landkreis Starnberg stellt für die Geschäftsstelle, die Sitzung der PfleKo STA sowie die Treffen des Lenkungskreises gemäß der GO PfleKo STA passende Räumlichkeiten zur Verfügung.
- Die kooperierenden Gemeinden stellen für die Treffen der Arbeitskreise (§ 7 GO PfleKo STA) unentgeltlich passende Räumlichkeiten zur Verfügung.
Im Übrigen finanziert sich PfleKo STA selbst. Zur Finanzierung der Arbeit der PfleKo STA sind wir auf öffentliche oder private Fördergelder, Sponsoring, Crowd-Funding, Veranstaltungseinnahmen u.Ä. aus der Bevölkerung und der Wirtschaft angewiesen.
Wie können Sie die PfleKo STA unterstützen?
-
Engangieren Sie sich bei uns!
-
Werden Sie mit Ihrer Organisation Mitglied und beraten Sie stimmberechtigt mit!
-
Haben Sie spezielles Fachwissen, so melden Sie sich für unseren Expertenpool!
-
Kommen Sie zu unseren Veranstaltungen und lassen Sie sich zur Eigeninitiative inspirieren!
-
- Oder sponsern Sie uns unter dem Stichwort:
PfleKo STA – regionaler Ausschuss Pflege-Prävention
Kreissparkasse München Starnbg. Ebersbg
IBAN: DE37 7025 0150 0430 0500 47
BIC: BYLADEM1KMS
Jeder EURO kommt der Landkreisbevölkerung zu Gute!
- Oder sponsern Sie uns unter dem Stichwort: