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Wer wird beraten?
Beraten werden Bürger in wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus dem Landkreis Starnberg.
Die Beratung erfolgt zudem im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 16,Abs. 2, Ziffer 2 SGB II oder § 11, Abs. 5 SGB XII, sowie nach § 305 InsO.