Nachhaltigkeit - einfach! - machen
Fördertopf für Nachhaltigkeitsprojekte von Kindern und Jugendlichen
Wir Bedauern mitteilen zu müssen, dass der Fördertop aufgrund von Kürzungen der Haushaltsmittel ab 1.1.2023 nicht mehr zur Verfügung steht.
Förderrichtlinien vom 24.September 2020
Oft gibt es viele Ideen und ein Nachhaltigkeits-Projekt in Planung, aber es mangelt an Geld für die Umsetzung. Der Landkreis fördert Projekte von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kitas, wenn diese für eine bessere Welt aktiv werden wollen, ganz im Sinne der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN. Die Förderung erstreckt sich auf Material- und Sachkosten sowie Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Beim Einkauf des Materials ist auf Umweltaspekte zu achten: möglichst bio, regional, fair gehandelt, torffrei, ressourcenschonend, mit wenig Verpackung... .
- Format: Online-Formular
- Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
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Für folgende und ähnliche Projekte ist diese Förderung gedacht:
- ein klimafreundliches Frühstück oder einen Klimakochkurs anbieten
- ein Fairtrade-Kochevent umsetzen
- Material für einen Aktionstag Artenvielfalt oder den Bau eines Hochbeets besorgen
- ein Hochbeet oder eine Blühwiese anlegen
- eine torffreie Pflanzerde mischen
- Geräte für die regelmäßige Biotoppflege anschaffen
- ökologische Putzmittel oder Kosmetika selber herstellen
- einen Upcycling-Workshop organisieren
- eine kleine Forscherecke zu erneuerbaren Energien einrichten und ausstatten
- an einem Projekttag in der Schule/Kita eine besondere Aktion umsetzen
- Anschaffung von fair gehandelten Fußbällen mit Aufklärungsaktion …
Förderkriterien
- Es handelt sich um ein Zuschussprogramm für Projekte und Initiativen von bzw. für Kinder und Jugendlichen (3 bis 21 Jahre) in Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Starnberg. Es soll insbesondere Kindern und Jugendlichen im Landkreis Starnberg zugute kommen.
- Das Projekt muss etwas mit nachhaltigen Lebensstilen, Fairem Handel, Ressourcengerechtigkeit oder Klimaschutz zu tun haben, z. B. Energie, Mobilität, Ernährung, Artenvielfalt, Umweltschutz, fairer Handel, Müllvermeidung, Konsum, Ressourcenschutz etc..
- Das Projekt soll der Bewusstseinsbildung von Kindern und Jugendlichen dienen, und eine gewisse Öffentlichkeit bzw. Multiplikatorwirkung erreichen. Begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist ausdrücklich erwünscht.
- Personal- und Fahrtkosten können nicht bezuschusst werden. Verpflegungskosten werden nur in Ausnahmefällen gefördert, wenn die Ernährung explizit selbst im Fokus des Projektes ist.
- Projekte mit kommerziellem Charakter können nicht gefördert werden.
- Der Antrag ist von einer Lehr- oder Betreuungsfachkraft bzw. der Einrichtungsleitung zwei Wochen vor Projektbeginn einzureichen bis spätestens 15.11. für das laufende Jahr.
- Das Projekt muss bis 20. Dezember des jeweiligen Jahres durchgeführt worden sein, die Abrechnung hat bis 31.12. des Jahres zu erfolgen.
- Projekte von Erwachsenen können nicht bezuschusst werden.
Höhe der Förderung
Das Landratsamt gewährt einen Zuschuss von in der Regel 50% der förderfähigen Gesamt-Kosten eines Projektes, die maximale Fördersumme beträgt 600 €. Die Summe der Förderungen auch durch andere Zuschussgeber und Eigenmittel darf 100% nicht übersteigen.
Eine Förderung von Honorarkosten für Umweltbildner*innen und Referent*innen ist über das Förderprogramm Umweltbildung und Naturerlebnis möglich, jedoch erfordert dies eine gesonderte Antragsstellung: Förderung Umwelt- und Globales Lernen
Antragsstellung
Der Zuschussantrag ist zusammen mit einem ausgearbeiteten Projektkonzept spätestens zwei Wochen vor dem Projektstart einzureichen. Antragsberechtigt sind Leiter*innen, Lehr- und Betreuungskräfte von Schulen, Kindergärten, Kinderhorten und Mittagsbetreuungs-Einrichtungen. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs und ist abhängig von den noch verfügbaren Mitteln im Budget. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Das Antragsformular ist online auszufüllen und zusammen mit dem Kostenvoranschlag und Projektkonzept bei der Stabstelle Klimaschutz am Landratsamt einzureichen.
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- Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
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Die Stabstelle Energie- und Klimaschutz berät gerne bei der Projektplanung, Antragstellung und Abrechnung. (Tel. 08151 148-352 bzw. klimaschutz@lra-starnberg.de)
Prüfung und Bewilligung
Die Projektanträge für Gelder können kontinuierlich ohne Stichtag, allerdings spätestens bis 15. November des jeweiligen Jahres, eingereicht werden. Die inhaltliche Bewertung und Prüfung der Anträge erfolgt selbstständig und abschließend durch die Stabstelle 5.1 (Energie und Klimaschutz) des Landratsamtes. Eine zeitnahe Prüfung und Bewilligung wird zugesichert. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss als Vorschuss gewährt werden.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt mit folgendem Online-Abrechnungsformular Abrechnungsformular. Innerhalb von vier Wochen nach der Durchführung, spätestens bis zum 31.12. eines Jahres sind
- der Bericht über den tatsächlichen Verlauf des Projektes,
- die Liste der beteiligten Kinder und Jugendlichen und
- dem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben mit Kopien der Rechnungsbelege
an das Landratsamt einzureichen. Es können nur Ausgaben erstattet werden, die gemäß der Projekt-Genehmigung entstanden sind. Zuschüsse anderer Fördergeber sowie Eigenmittel sind darzustellen. Der Zuschuss wird erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen auf das Konto der des Antragsstellers überwiesen.
Der Bewilligungsbehörde sind von den Empfängern auf Verlangen erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen sowie Prüfungen zu gestatten. Daher müssen alle für die Förderung relevanten Unterlagen fünf Jahre lang ab der Gewährung aufbewahrt werden. Dies betrifft insbesondere Angaben zum Projekt, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Belegführung und Projektabrechnung.