Besonderer Artenschutz
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Aufgrund der Tatsache, dass viele Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder zumindest in ihrem Bestand gefährdet sind, verfügen bestimmte Arten über einen besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser besondere Artenschutz, umfasst gewisse Tier- und Pflanzenarten, die sogar streng geschützt sind.
Die Verwirklichung der Vorgaben des besonderen Artenschutzes soll dabei Folgendes beinhalten:
Die Kontrolle des Handels und Besitzes von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten.
Dazu gehört auch die Kontrolle des Besitzes von Produkten, die aus geschützten Tieren und Pflanzenarten hergestellt wurden. Die Untere Naturschutzbehörde gibt sowohl Auskünfte über die Haltung von besonderen Tierarten (Besitzverbote, Kennzeichnungs- und Meldepflichten, Tiergehegegenehmigungspflichten) als auch Informationen zu wildlebenden Tieren (z.B. Hornissen, Wespen, Schlangen, Fledermäuse, Igel, ...).
Formulare zum Artenschutz
[Format: PDF, 78 kB » Formulardaten und Datenschutz]
[Format: PDF, 99 kB » Formulardaten und Datenschutz]
[Format: PDF, 240 kB]