Badegewässerqualität der Seen im Landkreis Starnberg
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Badestellen am Gilchinger See
Gilchinger See, Mitte Landzunge
Gilchinger See, Mitte Landzunge
Aktuelle MeßergebnisseBeschreibung des Badesees
Der Gilchinger See befindet sich an Verbindungsstraße zwischen Gilching und Talhof. Der See hat eine Länge von ca. 200 Meter und eine Breite von ca. 150 Meter. Im Bereich der „Landzunge“ befindet sich eine gekieste Fläche, an der sich die Badenden niederlassen. Eine Liegewiese oder schattenspendende Bäume sind nicht vorhanden. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Einen Kiosk gibt es nicht. Als sanitäre Anlagen sind 2 Chemietoiletten vorhanden.Beschreibung der Badestelle
Im Bereich der „Landzunge“ befindet sich eine aufgekieste Fläche, an der sich die Badenden niederlassen. Eine Liegewiese oder schattenspendende Bäume sind nicht vorhanden. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Einen Kiosk gibt es nicht. Als sanitäre Anlagen sind 2 Chemietoiletten vorhanden.Live-Bilder der Seen: Webcams im Landkreis Starnberg
Ergebnisse der Badesaison 2024
LegendeDatum: | Wassertemperatur |
IEnterokokken
(Anzahl in 100 ml) |
Escherichia coli
(Anzahl in 100 ml) |
Bewertung |
Saisonproben | ||||
27.05.2024 | 18,1 °C | < 10 | < 10 | ohne Beanstandung |
25.06.2024 | 22,1 °C | < 10 | 10 | ohne Beanstandung |
24.07.2024 | 23,2 °C | <10 | 10 | ohne Beanstandung |
21.08.2024 | 21,6 °C | < 10 | < 10 | ohne Beanstandung |
11.09.2024 | 19,9 °C | 32 | < 10 | ohne Beanstandung |
Weitere Informationen
Kontakt zu Ihren Ansprechpartnern: Gesundheitswesen,
Legende
Parameter |
Wert pro 100 ml |
Bewertung |
Escherichia coli |
(bis) ≤ 1.800 |
ohne Beanstandung |
Intestinale Enterokokken |
(bis) ≤ 700 |
ohne Beanstandung |
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt.
Das Badeverbot wird örtlich durch Schilder im Bereich der Badestelle bekannt gemacht.
Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt, wenn weitere Untersuchungen zeigen, dass die o.g. Einzelwerte wieder unterschritten werden.
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