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Bundesprogramm: Elektrisch betriebene Fahrzeuge, BAFA


Dieses Programm des Bundes fördert elektrisch betriebene Fahrzeuge und basiert auf der Richtlinienänderung, welche am 01. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Mit einem elektronischen Antragsformular kann die Förderung für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Neuwagen, die nach  dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, sowie für alle Gebrauchtwagen beantragt werden, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Förderungsinformationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Auf dieser Seite finden Sie Formulare, Antworten zu häufig gestellten Fragen und unter „Publikationen“ eine stetig aktuelle „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“.


Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsmanagement@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

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