Bundesprogramm: Elektrisch betriebene Fahrzeuge, BAFA
Das Programm des Bundes zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen trat am 2. Juli 2016 in Kraft (Richtlinie vom 29.06.2016). Mit einem elektronischen Antragsformular kann die Förderung für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 18. Mai 2016 erworben wurden.
Förderungsinformationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Auf dieser Seite finden Sie Formulare, Antworten zu häufig gestellten Fragen und unter „Publikationen“ eine stetig aktuelle „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“.