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Förderungen

Elektromobilität ist DAS Thema unserer Zeit und vor allem für die Zukunft. Um die Verbreitung der Elektromobilität zu beschleunigen, gibt es für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur verschiedene Förderprogramme von Bund, Land und Kommunen.

Eine Übersicht und Suchmöglichkeiten zu technologieorientierten Förderprogrammen des Freistaats Bayern, des Bundes und der EU gibt es beim Förderlotsen Bayern. Suchen Sie hier nach einem passenden Förderprogramm und erhalten Sie eine ausführliche Beratung. 

Hier stellen wir Ihnen ausgewählte aktuelle Förderprogramme vor:

Für Privatpersonen

Bundesprogramm: Kombi-Paket aus Ladestation, PV-Anlage und Speicher, BMDV

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, die Hauseigentümer:innen sind und das Objekt selbst bewohnen und ein Elektrofahrzeug besitzen. Damit soll erreicht werden, dass das eigene Elektroauto mit selbst erzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufgeladen werden kann. Ab dem 26.09.2023 kann ein Zuschuss für den Kauf und den Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher beantragt werden.

Wichtige Details zur Förderung:

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladestation (mind. 11 kW) zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf folgender Webseite: 

Solarstrom für Elektroautos (KfW)


Update: Leider ist hier keine Antragstellung mehr möglich - die Fördermittel wurden bereits ausgeschöpft.
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.

Kommunales Programm: Gemeinde Pöcking

Die Gemeinde Pöcking fördert private und gewerbliche Neuanschaffungen von Elektrofahrzeugen (keine Kfz) und die Errichtung von öffentlichen und privaten Ladestationen innerhalb der Gemeinde Pöcking.

» Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität in der Gemeinde Pöcking«

Ab 01.05.2023 wurden die Fördersätze aus den Richtlinien für das Energiesparförderprogramm der Gemeinde Pöcking für Wohngebäude und den Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Energiesparförderprogramm zur Förderung von Elektromobilität wie folgt  geändert:

  • Förderung für die private Ladestation (Wallbox) beträgt nun 250 Euro.
  • Die maximale Förderung pro Antragsteller und gefördertes Gebäude wird auf 1.500 Euro pro Jahr begrenzt. 

Weitere Details ergeben sich aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.04.2023 der Gemeinde Pöcking.

Für öffentliche Träger / Kommunen / Unternehmen

Landesprogramm Bayern: Ladeinfrastruktur StWMi

Das Förderprogramm unterstützt die Einführung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Gefördert wird die Errichtung sowie in Spezialfällen die Aufrüstung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel erfolgen zwei Aufrufe pro Jahr.

Förderungsinformationen zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsmarketing@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr