Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Erweiterte Zuständigkeit
Bei Berichtigung Ihrer Fahrzeugpapiere benötigen Sie:
Bei Adressänderung:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
- Berichtigter Personalausweis,/ oder Reisepass oder und Meldebescheinigung
-
Zulassung durch Beauftragte
Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
Format: PDF, 168 kB
Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter). - Nachweis über die Hauptuntersuchung
Bei Namensänderung:
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
- Berichtigter Personalausweis, Reisepass oder Heiratsurkunde
-
Zulassung durch Beauftragte
Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
Format: PDF, 168 kB
Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter). - Nachweis über die Hauptuntersuchung
Bei technischer Änderung, sofern Eintragungspflicht besteht:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
- Technisches Gutachten (falls Änderung nicht im Fahrzeugbrief bzw. in der Zulassungsbescheinigung II eingetragen ist)
-
Zulassung durch Beauftragte
Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
Format: PDF, 168 kB
Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter). - Nachweis über die Hauptuntersuchung
Gebühr:
10,70 Euro
Wenn nach dem 01.10.2005 ein Umtausch der Fahrzeugdokumente notwendig wird, erhöht sich die Gebühr um 8.70 Euro.