Neues Förderprogramm »Stadt und Land« für den Radverkehr in den Kommunen
Neues Förderprogramm »Stadt und Land« für den Radverkehr in den Kommunen
Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt. Rund 657 Millionen Euro stehen bis 2023 für dieses Programm bereit.
Gefördert werden u.a.:
- der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze
- eigenständige Radwege
- Fahrradstraßen
- Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung)
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen)
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger
- Lastenradverkehr
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen befristet bis zum 31. Dezember 2021 mit einem Regelfördersatz von bis zu 80 Prozent (ab 2022: 75 Prozent) und bei strukturschwachen Gebieten mit einem Höchstsatz von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Ab sofort können die Mittel abgerufen werden. Die Förderanträge sind an die Regierung von Oberbayern zu richten.
Nähere Informationen, insbesondere zur Antragsstellung, erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr (BAG): BAG - Sonderprogramm "Stadt und Land".