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Radverkehrsbeauftragter für den Landkreis Starnberg

Seit Januar 2022 ist Herr Pichlmeier als Radverkehrsbeauftragter für den Landkreis Starnberg tätig.

Durch die Installierung eines Radverkehrsbeauftragten soll der Radverkehr stärker in den Fokus der Öffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung rücken, ohne dabei aber die anderen Verkehrsarten aus den Augen zu verlieren.

Das Aufgabengebiet umfasst die Umsetzung und Begleitung von Maßnahmen und Projekten zur Förderung des Radverkehrs. Darüber hinaus vertritt der Radverkehrsbeauftragte den Landkreis Starnberg in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. und in anderen regionalen und überregionalen Radverkehrsgremien.

Der Radverkehrsbeauftragte ist außerdem Ansprechpartner der Bürger für alle Fragen zum Thema Radverkehr im Landkreis oder für Änderungs- und Ergänzungswünschen betreffend die wegweisende Beschilderung.

Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsmarketing@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr