Änderungen im Führerschein
Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )
Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Ein Führerschein muss geändert werden
- bei Änderungen der Angaben auf dem Führerschein (z. B. Namensänderung)
- Auflagenänderung (z. B. Sehhilfe entfällt/oder wird erforderlich)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führerschein im Original
- Kopie Personalausweis
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über die Änderung im Führerschein (z.B. Heiratsurkunde oder augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 FeV)
Wo erhalte ich das benötigte Formular?
Wo kann ich die Antragsunterlagen abgeben?
Sie haben 2 Möglichkeiten:
- Antragsunterlagen und Führerschein im Original an das Landratsamt versenden
Bitte beachten Sie, dass wir für die vollständige Bearbeitung Ihren EU-Kartenführerschein im Original benötigen um diesen zu befristen. Sie erhalten Ihren befristeten Führerschein postwendend zurück. Sie bekommen nach der Antragsstellung eine Bestätigung per E-Mail. Diese können Sie als Nachweis der Antragsstellung im Inland nutzen.
oder - Persönliches Erscheinen im Landratsamt
Sie können Ihre Antragsunterlagen und den EU-Kartenführerschein auch persönlich im LRA Starnberg befristen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür einen Termin benötigen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte im Kasten zur Terminvereinbarung online oben auf dieser Seite.
Wie viel kostet der neue Führerschein?
Der neue Führerschein kostet 36,00€.
Sie erhalten bei Bearbeitung des Antrags eine Kostenrechnung per Post.