Verkehr mit Taxen und Mietwagen (Taxi-/ Mietwagenkonzession)
Hinweise und Erklärung
Unter einem Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt, zu sehen. Hierzu benötigt der Unternehmer eine Taxikonzession. Es gilt die Taxiordnung und Taxitarifordnung des Landkreises Starnberg.
Der Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.
Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Starnberg betreiben wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein:
Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch diverse Bescheinigungen und Bestätigungen nachgewiesen (zum Beispiel Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister).
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nachzuweisen. Hierzu sind die Formulare Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigung zu verwenden.
Die fachliche Eignung ist durch eine entsprechende Unternehmerprüfung, die bei der Industrie- und Handelskammer abzulegen ist, nachzuweisen.
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxi oder Mietwagens nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) gerecht werden. Sie sind bei der Zulassungsstelle mit dem Zusatz "Taxi" oder "Mietwagen" zuzulassen.
So erwerben Sie den Fachkundenachweis zur Führung eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens:
Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer
Formulare
Merkblätter, Dokumente und Publikationen
Allgemeinverfügungen
- temporäre Taxistandplätze
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung zur Regelung des Taxiverkehrs im Landkreis Starnberg vom 19.02.2007 können Sie folgendem Dokument entnehmen:
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Fremd- und Eigenwerbung bei Taxen und Mietwagen
[PDF, 122 kB]
Entstehende Kosten
Erteilung einer Taxigenehmigung (für das 1. Fahrzeug): | 200,-- EUR |
+ für jedes weitere Fahrzeug: | 50,-- EUR |
Verlängerung einer Genehmigung: | 200,-- EUR |
Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: | 25,-- EUR |
Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: | 25,-- EUR |
Betriebspflichtbefreiung pro Fahrzeug: | 40,-- EUR |
Erteilung einer Mietwagengenehmigung (für das 1. Fahrzeug): | 100,-- EUR |
+ für jedes weitere Fahrzeug: | 50,-- EUR |
Verlängerung einer Genehmigung: | 100,-- EUR |
Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: | 25,-- EUR |
Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: | 25,-- EUR |
Pro Ausnahmegenehmigung BOKraft pro Fahrzeug: | 40,-- EUR |