Straßenbauarbeiten und Arbeiten im Straßenraum
Die Straßenverkehrsbehörde erstellt daraufhin die verkehrsrechtliche Anordnung für die Arbeiten, unter Beigabe von Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenplänen, die genau der jeweiligen Örtlichkeit an der die Arbeiten durchgeführt werden sollen, angepasst ist. Der Unternehmer hat diese Anordnung zu befolgen und umzusetzen.
Notwendige Unterlagen
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- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitte aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist
- Vorschlag eines Regelplanes nach RSA (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen), ggf. Beschilderungsplan
- Bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen: Gestattung des Straßenbaulastträgers, Sondernutzungserlaubnis
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die genauen Kosten bemessen sich je nach Dauer der Gültigkeit und dem Arbeitsaufwand für die Erstellung von Beschilderungs- oder Umleitungsplänen und ob ggf. Ortsbesichtigungen durchgeführt werden. Die Mindestgebühr beträgt: 30,00 €.