Seiteninhalt
Presseinformation vom 29.06.2020:

Sicherheit für Radfahrer

Schutzstreifen machen Radfahrer sichtbar


Fahrradschutzstreifen gewinnen im Verkehr immer mehr an Bedeutung. In den Gemeinden Andechs, Berg, Herrsching, Krailling, Gauting und Gilching sowie in der Stadt Starnberg gehören sie schon fast selbstverständlich zum Straßenbild. In weiteren Gemeinden im Landkreis werden Schutzstreifen bereits geplant oder stehen kurz vor der Realisierung. Die Schutzstreifen bringen dem Radfahrer mehr Sicherheit. Zum einen, weil Autos mit größerem Abstand überholen. Zum anderen, weil Radfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden. Das Landratsamt hat alle Informationen zu den Schutzstreifen unter www.lk-starnberg.de/Verkehr/Radfahren-im-Landkreis-Starnberg/Infrastruktur/Fahrradschutzstreifen zusammengefasst.

Die weiß gestrichelten Markierungen an Straßen, Ampeln und Kreuzungen im Landkreis Starnberg sind den meisten Verkehrsteilnehmern mittlerweile bekannt. Die Schutzstreifen leiten Radfahrer auf der Fahrbahn. Sie sind eine Art Laufsteg für Fahrradfahrer, gestrichelte Linien und Fahrrad-Piktogramme markieren den Verlauf. Nach dem Motto „Sehen und gesehen werden" zeigt er Auto-, Lkw- und Busfahrern: Achtung, Radler fahren hier auch und gehören zum Straßenverkehr. Die Schutzstreifen erfüllen gleich mehrere Zwecke auf einmal: Mehr Platz, mehr Sicherheit, mehr Sichtbarkeit, weniger Konflikte und mehr Komfort. „Ich selbst bin viel und oft mit dem Rad unterwegs, gerade auch jetzt während der Aktion STAdtradeln, und stelle immer wieder fest, dass Schutzstreifen absolut sinnvoll und notwendig sind“, betont Landrat Stefan Frey. Auch Fußgänger profitieren von den Markierungen, weil sie die Gehwege damit für sich alleine nutzen können. Und für Autofahrer hält sich die Einschränkung in Grenzen, weil sie den Schutzstreifen bei Bedarf und wenn sie dadurch keinen Radfahrer behindern, überfahren können. Wichtig zu wissen: Fahrzeuge dürfen auf dem Schutzstreifen weder halten noch Parken.

 



Zuständige Stelle

Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Stabsfunktion 1.1

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77260
08151 148-11250
presse@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr