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11. Was muss ich beachten, wenn ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Starnberg habe?

Nach Terminvereinbarung ist die persönliche Vorsprache zu den Servicezeiten des Landratsamtes Starnberg möglich.

Bitte kommen Sie alleine oder nur mit maximal einer Begleitperson (ggf. Vollmacht schriftlich erteilen und vorlegen) zum Termin.

Nutzen Sie bitte den vereinbarten Termin und kommen Sie auch pünktlich zum Termin, denn unsere Schaltertermine werden langfristig im Voraus geplant und können nur in begründeten Ausnahmefällen verschoben werden.

Für unabwendbare Terminverschiebungen wenden Sie sich bitte an unser ServiceBüro oder senden uns eine E-Mail an das zuständige Team mit dem Betreff „TERMINVERSCHIEBUNG – …

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr