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Schifffahrt im Landkreis Starnberg




Ausflugsfahrten

Bayerische SeenschiffahrtInformationen zu Ausflugsfahrten auf dem Starnberger See und dem Ammersee erhalten Sie auf der Internetseite der Bayerischen Seen-Schiffahrt

 

Zuständigkeiten

Die Zulassung von Booten zum Befahren des Starnberger Sees (Segelboote, Elektromotorboote, Regatten, Motorboote)  erteilt das Landratsamt Starnberg.
Wer einen Steg für den Starnberger See, Wörthsee oder Pilsensee errichten will, benötigt eine öffentlich rechtliche und privatrechtliche Genehmigung.
Die öffentlich rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, die dazugehörige privatrechtliche Genehmigung der jeweilige Seeeigentümer.

» Boote auf dem Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee (Antragsformulare und Infoblätter)

» Die Zulassung von Booten zum Befahren des Ammersees und Genehmigungen zum Errichten von Stegen am Ammersee erteilt das Landratsamt Landsberg.

 

Schiffahrtsordnung

»  Informationen zur Änderung der Bayerischen Schifffahrtsordnung

 

Zuständige Stelle

Wasserrecht
Team 502

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77359
08151 148-11473
wasserrecht@LRA-starnberg.de
schifffahrt@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/502

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr