Seiteninhalt
Presseinformation vom 01.04.2022:

Ukrainehilfe

Arbeitserlaubnisse: Arbeitswillige ukrainische Flüchtlinge sollen sich bitte melden

Landratsamt richtet eigene E-Mail-Adresse ein

Arbeitswillige Flüchtlinge aus der Ukraine sollen möglichst schnell arbeiten können. Dafür erteilt das Landratsamt allen Berechtigten eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (sog. Fiktionsbescheinigung) mit Arbeitserlaubnis. „Wir haben in einem Kraftakt die Daten von mittlerweile über 1.300 bei uns lebenden Flüchtlingen aus der Ukraine in das Ausländerzentralregister eingepflegt. Nun werden wir so schnell als möglich die Arbeitserlaubnisse erteilen und ziehen die Fälle vor, in denen uns bereits ein sich anbahnendes Arbeitsverhältnis bekannt ist“, erklärt Landrat Stefan Frey. „Wer also rasch eine Arbeitserlaubnis braucht, soll bitte eine E-Mail an die extra dafür eingerichtete Adresse ukraine-arbeit@lra-starnberg.de schicken. Dann werden wir diese bevorzugt bearbeiten.“

49 Arbeitserlaubnisse wurden von der Ausländerbehörde bislang an Flüchtlinge aus der Ukraine im erwerbsfähigem Alter ausgestellt. „Immerhin sind derzeit  725 Flüchtlinge im Alter zwischen 18 und 67 Jahren im Landkreis untergebracht, darunter viele Frauen mit betreuungsbedürftigen Kindern. Wir gehen durchaus von einigen arbeitswilligen Personen aus. Wer arbeiten möchte, soll dies auch können. An der dafür notwendigen Arbeitserlaubnis darf es da nicht scheitern“, so Landrat Frey. Grundsätzlich ist für die Erteilung der Arbeitserlaubnis der ukrainische (biometrische) Reisepass erforderlich. Einen Arbeitsvertrag braucht es dafür nicht.  Damit die Prüfung und Ausstellung zügig erfolgen kann, hat das Landratsamt dafür eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet. Nach Prüfung durch die Ausländerbehörde wird die Fiktionsbescheinigung in der Regel per Post zugestellt. Daher ist es wichtig, dass der Briefkasten der Unterkunft den Familiennamen der Geflüchteten erkennen lässt.

Liegt eine  Arbeitserlaubnis vor, können sich Geflüchtete zur Arbeitssuche an die Agentur für Arbeit wenden. Diese hat dafür eine Hotline eingerichtet, eine Beratung ist freiwillig und kostenlos. Über die zentrale Rufnummer 0911 178 7915 informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ukrainisch und Russisch sprechen, zu den wichtigsten Fragen. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr besetzt.

Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung gwt hat bei den Unternehmen einen Aufruf gestartet, offene Stellen zu melden, die mit Flüchtlingen aus der Ukraine besetzt werden können. Parallel haben sich mehr als 60 Unternehmen gemeldet, um an einer Online-Veranstaltung am Dienstag,  den 5. April um 15:00 Uhr der gwt in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Starnberg und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft teilzunehmen. „Es ist uns wichtig, sehr frühzeitig über die Bedingungen zur Integration ukrainischer Flüchtlinge in den Arbeitsprozess zu informieren“, erläutert Annette von Nordeck, Leiterin Wirtschaftsförderung der gwt. Unternehmen, die Interesse an einer Teilnahme haben, wenden sich bitte an nordeck@starnbergammersee.de.

Alle Informationen rund um die Ukraine-Hilfe sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de/ukrainehilfe zu finden. Fragen beantwortet auch die Hotline unter Telefon 08151/148-77799 oder ukraine-hilfe@lra-starnberg.de.

 



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr