Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau in einem räumlich definierten Gebiet.
Zuständig für Auskünfte sind die Landkreis-Gemeinden.
Derzeit können die Gemeinden in der Regel jedoch aus Gründen des Erstellungsaufwandes keinen Mietspiegel anbieten.