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Presseinformation vom 21.06.2024:

STAdtradeln

Fahrradschutzstreifen für mehr Sicherheit


Die STAdtradler treten bereits fleißig in die Pedale. Sicher fällt vielen dabei auf, dass sie entlang von Straßen immer häufiger auf den gestrichelten Fahrradschutzstreifen unterwegs sind.  Fahrradfahren im Straßenverkehr soll sicherer werden. Die Möglichkeit eines separaten Fahrradweges ist allerdings nicht immer gegeben. Ein schneller, effizienter und gleichzeitig ressourcensparender Lösungsansatz sind daher sogenannte Fahrradschutzstreifen, die auch im Landkreis Starnberg zunehmend markiert werden. „So wurden allein in den vergangenen zwei Jahren weitere fünf solcher Schutzstreifen im qualifizierten Straßennetz umgesetzt, nämlich in Weßling, am Wörthsee, in Garatshausen, Herrsching und Tutzing“, informiert Landrat Stefan Frey. „Sicherheit für die Radlfahrer ist auch den Gemeinden im Landkreis ein besonderes Anliegen.“

Ein Fahrradschutzstreifen wird durch eine gestrichelte Linie sowie Fahrradpiktogrammen auf der Straße gekennzeichnet. Damit ist er Teil der eigentlichen Fahrbahn und soll für Radfahrende eine abgrenzende Wirkung zum übrigen Verkehr erzielen. Fahrzeuge dürfen nur in Ausnahmefällen auf dem Schutzstreifen fahren, das Parken ist gänzlich untersagt. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderweg darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Verkehrsteilnehmende beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten. Mit dieser Maßnahme werden Radfahrende auf der Fahrbahn geleitet und gleichzeitig weitere Verkehrsteilnehmende auf den Radverkehr aufmerksam gemacht. Insgesamt verstärkt sich damit die Sicherheit im Straßenverkehr.

Im qualifizierten Straßennetz (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) des Landkreis Starnberg gibt es aktuell 13 Fahrradschutzstreifen – fünf davon wurden in den letzten zwei Jahren umgesetzt.

Dazu gehören die Markierungen in

  • Weßling (Gautinger Straße ab Höhe Hauptstraße bis Adelbergweg), einseitig mit einer Länge von 500 Metern;
  • Wörthsee (Etterschlager Straße ab Höhe Lerchenstraße bis zur VR Bank-Filiale Wörthsee), einseitig mit einer Länge von 1,6 Kilometern;
  • Garatshausen (ab der Ortsgrenze zu Tutzing bis zur Einmündung in die Traubinger Straße), beidseitig mit einer Länge von 450 Metern;
  • Herrsching (Rieder Straße ab Höhe Hechendorfer Straße bis zur Ortsgrenze), beidseitig mit einer Länge von einem Kilometer;
  • Tutzing (Hauptstraße ab Höhe Ringseisweg bis zur Ortsgrenze sowie ab dem Kreisverkehr bis Bahnhofsstraße), beidseitig mit einer Länge von 950 Metern und 500 Metern.

Das Landratsamt hat dafür die notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen erlassen. In Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim und den jeweiligen Gemeinden wurden daraufhin die Beschaffung, Markierung und Aufstellung der Verkehrszeichen vorgenommen.

Mit Blick auf die gemeindlichen Straßen kommen zu den genannten 13 Fahrradschutzstreifen noch insgesamt sechs weitere in den Gemeinden Gauting, Gilching, Inning und der Stadt Starnberg hinzu.

 



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