Blauzungenkrankheit im Landkreis Berchtesgadener Land
Besondere Regelungen zum Transport von empfänglichen Tieren wie Rindern, Schafen und Ziegen in Ober- und Niederbayern
In Bayern wurde zum ersten Mal im aktuellen Seuchengeschehen das Blauzungenvirus vom Subtyp 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand im Landkreis Berchtesgadener Land nachgewiesen. Der Subtyp 3 zirkuliert schon länger in Bayern, führt aber zu keinen Restriktionen im nationalen Viehverkehr. Ganz im Gegenteil zum aktuell nachgewiesenen Fall Nachweis vom Subtyp 8. Bislang ist im Landkreis Starnberg zwar noch kein Tierseuchenfall mit Subtyp 8 aufgetreten, dennoch gilt es die Tiere hier vor Ort bestmöglich zu schützen. Zum Schutz BTV-8 freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus wird nun der Transport empfänglicher Tiere aus den beiden Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern eingeschränkt. Für Tiere, die aus den Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern transportiert werden sollen, müssen ab sofort bestimmte Regelungen, wie zum Beispiel Untersuchungen oder Impfungen, zwingend eingehalten werden. Diese Verbringungsregelungen sind auf der Seite des Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringung_nach_bayern.htm einzusehen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine fieberhafte Erkrankung bei Wiederkäuern, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, die unter anderem mit Entzündungen an Schleimhäuten und vermehrtem Speichelfluss einhergeht und zugleich bei Schafen und Ziegen häufig zum Tod führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Eine Übertragung des Virus erfolgt über sogenannte Gnitzen, das sind kleine, blutsaugende Mücken. Durch den Kontakt zwischen den Tieren findet keine Ansteckung statt. Wichtig ist nun der Schutz unserer gehaltenen Rinder-, Schafe- und Ziegenbestände. Im Vordergrund hierzu steht die Impfung der empfänglichen Tiere. Die Impfung mit einem serotypspezifischen Impfstoff ist die einzige Möglichkeit, Tierverlusten, Aborten und Leistungseinbußen nachhaltig vorzubeugen.
Das Veterinäramt wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Transport überwachen. Falls noch nicht geschehen, werden Tierhalterinnen und Tierhalter gebeten, ihre Tierhaltung von Wiederkäuern, gehaltenen Wildwiederkäuern oder Alt- und Neuweltkameliden beim Veterinäramt Starnberg zu melden.