Landratsamt am Faschingsdienstag vormittags geöffnet
Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag, den 17. Februar von 8:00 bis 12:00 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Am Nachmittag ist die Landkreisverwaltung mit allen Außenstellen geschlossen.
An den anderen Faschingstagen gelten die üblichen Öffnungszeiten, die unter www.lk-starnberg.de abrufbar sind.