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Presseinformation vom 06.03.2026:

Newcastle-Krankheit bei Geflügel

Aufruf des Veterinäramtes: Impfpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten


Aufgrund aktueller Krankheitsausbrüche der Newcastle-Disease (ND), auch „Atypische Geflügelpest“ genannt, im Landkreis Erding ruft das Veterinäramt des Landkreises Starnberg alle Geflügelhalter insbesondere auch von Kleinst- und Hobbyhaltungen, zur strikten Einhaltung der gesetzlichen Impfpflicht und zur Beachtung aller Biosicherheitsmaßnahmen auf. Im Landkreis Starnberg ist bisher noch kein Newcastle-Krankheitsfall aufgetreten.

Die Newcastle-Krankheit ist eine für Geflügel hochansteckende Viruserkrankung. Der Erreger stellt insbesondere eine Gefahr für Nutzgeflügelbestände dar, da das Virus zu massiven Erkrankungen und dem nahezu vollständigen Verlust des Bestandes führen kann. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.

Ende Februar 2026 kam es in Bayern seit langem zu einem ersten Fall der Newcastle-Krankheit bei Nutzgeflügel. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte den Nachweis des Erregers in einem Legehennen-Betrieb im Landkreis Erding. Die unionsrechtlich geforderten Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden unverzüglich eingeleitet. In Bayern treten nunmehr jedoch weitere Fälle bzw. Verdachtsfälle der Newcastle-Krankheit auf.

Gesetzliche Impfpflicht

Um eine Einschleppung und Ausbreitung der Krankheit wirksam zu verhindern, besteht in Deutschland eine gesetzliche Impfpflicht für gehaltene Hühner und Truthühner. Halter von Hühnern und Truthühnern sind verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Ausnahmen hiervon gibt es nicht. Auch Personen, die etwa nur einzelne Tiere im Garten halten, sind von der Impfpflicht für ihre Tiere betroffen. Die gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen im Seuchenfall unterscheiden nicht zwischen Groß-, Klein- und Kleinsthaltungen. Die Tierhalter sollten nun unbedingt den Impfstatus ihrer Tiere prüfen und sicherstellen, dass diese über einen lückenlosen Impfschutz verfügen. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser oder per Injektion durch einen Tierarzt. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Bei plötzlichen Todesfällen unter den gehaltenen Tieren, Atemwegsproblemen oder einem starken Rückgang der Legeleistung ist umgehend tierärztlicher Rat einzuholen und das Veterinäramt des Landratsamtes Starnberg zu informieren. Darüber hinaus muss jeder Geflügelbestand als solcher beim zuständigen Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein. Aktuell sind beim Veterinäramt 563 Geflügelhaltungen angezeigt.

Biosicherheitsmaßnahmen

Geflügelhalterinnen und -halter können aktiv dazu beitragen, dass sich die Viruserkrankung nicht weiter ausbreitet, indem sie die eigenen, betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und den Kontakt zwischen den gehaltenen Tieren und Wildvögeln minimieren. Fremde Personen sollen die Stallungen und Haltungen derzeit nicht betreten.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ zu finden.

 



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