Landratsamt am Faschingsdienstag vormittags geöffnet
Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag, den 1. März bis 12 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Am Nachmittag ist die Landkreisverwaltung mit allen Außenstellen geschlossen. Für den Zugang zum Landratsamt ist eine vorherige Terminvereinbarung sowie ein 3G-Nachweis erforderlich.
An allen anderen Faschingstagen gelten die regulären Öffnungszeiten. Alle weiteren Informationen zu den Öffnungszeiten und Dienstleistungen des Landratsamtes sind unter www.lk-starnberg.de zu finden.