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Presseinformation vom 18.02.2022:

Landratsamt am Faschingsdienstag vormittags geöffnet


Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag, den 1. März bis 12 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Am Nachmittag ist die Landkreisverwaltung mit allen Außenstellen geschlossen. Für den Zugang zum Landratsamt ist eine vorherige Terminvereinbarung sowie ein 3G-Nachweis erforderlich.

An allen anderen Faschingstagen gelten die regulären Öffnungszeiten. Alle weiteren Informationen zu den Öffnungszeiten und Dienstleistungen des Landratsamtes sind unter www.lk-starnberg.de zu finden. 

 



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr