Seiteninhalt
Presseinformation vom 12.05.2022:

ZENSUS

Start der Zensus-Befragungen am 16. Mai


Ab Montag, den 16. Mai klingelt es an der Tür: Die Befragungen für den Zensus im Landkreis Starnberg beginnen. Wie viele Einwohner hat der Landkreis Starnberg eigentlich genau? Wie leben die Menschen hier? Welchen Schulabschluss haben sie? Welchen Beruf? All diese Fragen sollen im Rahmen des Zensus geklärt werden, der turnusgemäß alle zehn Jahre stattfindet und heuer mit einem Jahr coronabedingter Verspätung nachgeholt wird. Rund 4.800 zufällig ausgewählte Anschriften werden im Zeitraum bis etwa Mitte August befragt. In diesem Zusammenhang warnt die Zensus-Erhebungsstelle auch vor betrügerischen Trittbrettfahrern.

Die ersten betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden bereits schriftlich informiert. Etwa 150 sogenannte Erhebungsbeauftragte sind vom 16. Mai an bis etwa Mitte August im Einsatz, um die Befragungen durchzuführen. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer wurden vorab geschult und können sich steuerfrei etwas dazuverdienen. „Der Besuch der Interviewer wird schriftlich angekündigt. Sie haben außerdem einen offiziellen Ausweis dabei, den sie beim Termin vorlegen. Bitte lassen Sie sich den Ausweis unbedingt zeigen“, lautet der Appell von Markus Reichart von der örtlichen Zensus-Erhebungsstelle.

Bei der Befragung geht es etwa um Alter, Familienstand und Haushaltsgröße. Sie dauert in der Regel fünf bis zehn Minuten je Haushalt. Ungefähr der Hälfte der Haushalte werden darüber hinaus Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es unter anderem um Schulabschluss oder Beruf. Diese Befragung dauert weitere zehn bis 15 Minuten je Haushalt. Man kann diese Zusatzfragen entweder direkt dem Interviewer beantworten, einen Papier-Fragebogen ausfüllen oder später auch online antworten.

Die Befragungen finden an der Haus- bzw. Wohnungstüre statt. Den Interviewern ist es nicht gestattet, ohne die Zustimmung der zu Befragenden eine Wohnung zu betreten. Die Interviewer dürfen auch nicht nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder beispielsweise dem Impfstatus fragen. Bei Zweifeln sollte man das Gespräch abbrechen und die Polizei oder das Landratsamt Starnberg informieren.

Im Rahmen des Zensus werden außerdem – unabhängig von der Bürgerbefragung – Auskünfte aller Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum eingeholt. Dies Abfrage erfolgt ausschließlich schriftlich und kommt per Post direkt vom Bayerischen Landesamt für Statistik. Die Teilnahme am Zensus ist laut Gesetz verpflichtend.

Warnung vor Trittbrettfahrern
Die Erfahrungen aus dem letzten Zensus im Jahr 2011 haben gezeigt, dass sich auch Trickbetrüger die Volksbefragung zunutze machten. So gab es damals etwa Versuche, Bürger am Telefon oder sogar an der Haustüre auszufragen. Die Betrüger versprachen einen kleinen Geldbetrag für die Teilnahme und versuchten, an PIN-Nummern oder Kontodaten der Bürger zu kommen. Solche Fälle wurden beispielsweise im Landkreis Erding bekannt. In Konstanz tauchte zudem ein falscher Fragebogen auf, auf dem auch Fragen zur politischen Gesinnung, den finanziellen Verhältnissen oder der Gesundheit aufgeführt waren.

Deshalb warnt die Zensus-Erhebungsstelle im Landratsamt Starnberg auch vor dem diesjährigen Zensus wieder vor Trittbrettfahrern, die sich als Erhebungsbeauftragte ausgeben. „Es ist daher wichtig zu wissen: die offiziellen Interviewer kommen nie unangekündigt, aus Datenschutzgründen immer alleine und können sich ausweisen“, betont Markus Reichart von der örtlichen Zensus-Erhebungsstelle. Jeder zur Befragung ausgewählte Haushalt bekommt vorab ein Schreiben mit der Terminankündigung und einer Telefonnummer des Erhebungsbeauftragten.

 



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr