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Presseinformation vom 22.12.2022:

ZENSUS

Zensus-Erhebungen abgeschlossen

Mehr als 27.000 Personen befragt

Die Befragung der Haushalte des diesjährigen Zensus im Landkreis Starnberg ist beendet. Etwa 150 Beauftragte befragten über 27.000 Personen. „Ich bedanke mich bei den ehrenamtlichen Interviewerinnen und Interviewern, die hier viel Engagement und Zeit investiert haben. Sie haben maßgeblich zum Erfolg der Aktion beigetragen“, so Landrat Stefan Frey.

Seit dem 15. Mai waren rund 150 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer unterwegs um die Erhebung der per Zufallsverfahren ausgewählten Haushalte durchzuführen. Ende November konnte die Aktion erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt wurden von der Erhebungsstelle Starnberg 27.093 Personen an 4.783 Anschriften befragt. Dies entspricht einem Anteil von insgesamt 95,05 % der ursprünglich vorgesehenen Stichprobe. Das entspricht der bayernweiten Rücklaufquote.

Die Erhebungen selbst wurden mit Hilfe von Tablets und damit erstmals digital durchgeführt. Trotz mehrmaliger persönlicher vor Ort Besuche wurden zahlreiche Haushalte nicht angetroffen. „Die meisten der nicht angetroffenen Personen beantwortete die ihnen gestellten Fragen daraufhin aber online“, erklärt Markus Reichart, Zensusbeauftragter im Landratsamt.

Der Zensus 2022 war keine klassische Volkszählung, wie es sie in der Bundesrepublik 1987 zum letzten Mal gab. Wie schon beim Zensus 2011 werden dadurch Daten, die in der Verwaltung bereits vorliegen, etwa bei den Einwohnermeldeämtern, durch die Erhebung aktueller Informationen überprüft bzw. ergänzt. Die Befragung der Haushalte vor Ort wurde zum 30. November 2022 beendet.

Noch nicht abgeschlossen ist dagegen die Befragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Diese findet ausschließlich schriftlich statt und erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Statistik.

Die Veröffentlichung aller durch den Zensus 2022 generierten Statistiken für Bund und Länder wie aktualisierte Bevölkerungszahlen oder Angaben zum Wohnraum ist für November 2023 geplant. Auch wird dann die amtliche Einwohnerzahl festgestellt. Diese ist maßgeblich für viele Prozesse, die unseren Landkreis direkt betreffen, wie beispielsweise den kommunalen Finanzausgleich. 

 



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