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Presseinformation vom 28.12.2022:

Energieberatung im Landratsamt Starnberg

Worauf man 2023 achten sollte


Die steigenden Energiepreise stellen die Bürgerinnen und Bürger vor große Herausforderungen. Worauf man jetzt achten sollte, darüber informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Der nächste Beratungstermin findet am Donnerstag, den 19. Januar 2023 von 13:30 bis 19:30 Uhr im Landratsamt Starnberg statt. Eine Terminvereinbarung für ein kostenloses Beratungsgespräch mit Gabriele Frühholz, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bayern, ist unter Telefon 08151 / 148-77442 möglich.

2023 steht dabei im Fokus, den eigenen Energieverbrauch zu verringern und erneuerbare Energien zu stärken. Zudem gibt es viele neue Vorschriften, die Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem Jahreswechsel vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen.

Strom- und Gaspreisbremse
Ab 1. März 2023 kommt rückwirkend zum 1. Januar 2023 die Strom- und Gaspreisbremse. Zur Entlastung von Haushalten ist geplant, die Preise für Strom, Gas und Fernwärme für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs nach oben zu begrenzen. Der Preis für Erdgas soll bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattsunde (kWh) eingefroren werden, Fernwärme bei 9,5 Cent/kWh und Strom bei 40 Cent/kWh. Für den Rest des Verbrauchs gelten Marktpreise. Wer Kosten sparen will, sollte den Verbrauch also um 20 Prozent reduzieren.

Förderung von Sonnenstrom wird deutlich verbessert
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, wird zum Jahreswechsel wieder geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen wird von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer zu befreien.

Energiesparinvestitionen werden zielgenauer gefördert
Heizungen werden ab 2023 vom Staat nur noch gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie beheizt wird. Bauliche Energiesparmaßnahmen werden ab Januar auch dann gefördert, wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden. Wer eine Biomasseheizung etwa für Holzpellets wählt, muss auch die Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem müssen Biomasseheizungen höhere Anforderungen bei den Schadstoffemissionen erfüllen. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen gefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten
Der Primärenergieverbrauch darf künftig maximal beim Wert eines aktuellen Effizienzhaus 55 liegen. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus auch dann angerechnet werden, wenn kein Eigenverbrauch des Solarstroms im Gebäude vorliegt. 

 



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