Seiteninhalt
Presseinformation vom 13.01.2023:

Vereinspauschale 2023

Abgabefrist der Anträge bis 1. März


Auch im Jahr 2023 können die Vereine im Landkreis Starnberg wieder die Vereinspauschale zur Förderung des organisierten Sports durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Starnberg beantragen. Letzter Tag für die Beantragung der staatlichen Zuwendungen und der Zuschüsse des Landkreises Starnberg ist dieses Jahr Mittwoch, der 1. März. Verspätet eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. „Die sportliche Betätigung in Vereinen ist wichtiger denn je. Wir halten daher weiterhin daran fest, zusätzlich zur Staatlichen, eine Vereinspauschale des Landkreises auszuzahlen“, erklärt Landrat Stefan Frey.

Neu seit diesem Jahr ist die zehnfache Gewichtung von Mitgliedern mit Behinderung. Dies wurde in den neuen Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, festgelegt.

Alle nötigen Unterlagen können ab sofort unter www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Sport/Sportförderung-und-Übungsleiterzuschüsse/ heruntergeladen werden.

 



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr