Seiteninhalt
Presseinformation vom 29.05.2020:

Webinar statt Vortrag

Optionen nach 20 Jahren Photovoltaik-Einspeisung


Wann endet der gesetzliche Vergütungszeitraum einer Photovoltaikanlage und was kommt danach? Fragen rund um die Perspektiven der Photovoltaik nach 20 Jahren Einspeisung stehen am 16. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr im Fokus eines Online-Seminars. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine schnelle Anmeldung wird empfohlen, weil nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern möglich ist:  www.lk-starnberg.de/carmen

„Die meisten Photovoltaik-Module sind auch nach 20 Jahren noch gut in Schuss. Viele können noch gut 10 Jahre weiter laufen“, sagt Klimaschutzmanagerin Josefine Anderer-Hirt vom Landratsamt Starnberg. Nach der aktuellen Rechtslage besteht allerdings kein Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber nach Ablauf des Förderzeitraums den eingespeisten Strom mit dem Monatsmarktwert vergütet. Für die Besitzer von Photovoltaik-Anlagen ist das eine unbefriedigende Situation. Im Webinar erfährt man, wie es weitergehen kann. Auch wenn noch diverse Fragen rechtlich geklärt werden müssen, gibt es nach Auslaufen der EEG-Vergütung verschiedene Möglichkeiten, über die man sich frühzeitig informieren sollte, um gegebenenfalls auch technische Nachrüstungen vorzunehmen. Landrat Stefan Frey betont: „Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten, damit Sie Photovoltaikanlagen auch weiterhin gewinnbringend für Sie nutzen können!“ 

Das Webinar ist eine Gemeinschaftsprojekt der Stabstelle Klimaschutz des Landratsamtes Starnberg und CARMEN e. V. Die Veranstaltung war ursprünglich als Vortrag in Inning geplant. Aufgrund der Beschränkungen rund um die Corona-Pandemie wird der Vortrag jetzt als Webinar angeboten.

 



Zuständige Stelle

Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Stabsfunktion 1.1

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77260
08151 148-11250
presse@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr