Seiteninhalt
Presseinformation vom 13.08.2020:

Landkreis Starnberg

Sprach- und Leseförderung für Kinder in Asylunterkünften


Für Kinder aus Flüchtlingsfamilien stellt die lange Zeit der coronabedingten Schulschließungen und die jetzt folgende Ferienzeit eine besondere Herausforderung dar. Sie haben nämlich oft wenig Möglichkeiten Deutsch zu hören und zu sprechen. Damit sie das bereits Erlernte nicht vergessen, hat das Landratsamt Lesepaten für Grundschüler mit Fluchthintergrund organisiert. Die Lesepaten bieten Sprach- und Leseförderung in den Schulungsräumen der verschiedenen Asylunterkünfte im Landkreis an. Landrat Stefan Frey sieht die Sprachförderung als wichtiges Unterstützungsangebot zum Erlernen der deutschen Sprache: „Der zuständige Fachbereich im Landratsamt arbeitet hier sehr engagiert und mit gewinnbringenden Angeboten.“

Bildungskoordinatorin Stefanie Dümig, die das Projekt der Lesepaten begleitet, erklärt: „Viele Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften bedauern es sehr, dass sie so wenig Kontakt zur einheimischen Bevölkerung haben. Sie haben dadurch nämlich wenig Gelegenheit, Deutsch zu üben. Durch Corona hat sich das noch verschärft, weil die ehrenamtlichen Helfer, aufgrund der Infektionsgefahr, nicht mehr in die Unterkünfte konnten. Deshalb ist die außerschulische Sprach- und Leseförderung jetzt besonders wichtig.“

Bei den Lesepaten handelt es sich um Auszubildende als Erziehende der Fachakademie für Sozialpädagogik am Staatlichen Beruflichen Zentrum Starnberg. Sie engagieren sich ehrenamtlich und erhalten am Ende eine Bestätigung über ihre Tätigkeit. Die Lesepaten werden mit einem Vorlesekoffer der Stiftung Lesen ausgestattet, der viele Bücher und Materialen zum Lesen und Deutsch üben enthält. 

 



Zuständige Stelle

Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Stabsfunktion 1.1

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77260
08151 148-11250
presse@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr