FFP2-Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel in Bayern
Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs sowieso an Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske.
Erlaubt sind Masken der Schutzklasse FFP2 oder vergleichbare Schutzklassen wie KN95. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.
In der ersten Woche, vom 18.01. – 24.01., sollen als Übergangsphase noch keine Bußgelder verhängt werden, aber Verwarnungen werden ausgesprochen.
Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen erhalten Sie auf der Corona-Sonderseite vom MVV.