Seiteninhalt
14.01.2021

FFP2-Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel in Bayern

FFP 2 im ÖPNV

Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs sowieso an Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske.

Erlaubt sind Masken der Schutzklasse FFP2 oder vergleichbare Schutzklassen wie KN95. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.

In der ersten Woche, vom 18.01. – 24.01., sollen als Übergangsphase noch keine Bußgelder verhängt werden, aber Verwarnungen werden ausgesprochen.

Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen erhalten Sie auf der Corona-Sonderseite vom MVV.


» zurück zu allen Meldungen

Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsmarketing@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr