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Fahrradstraßen für Radler!

Durch die Ausweisung als Fahrradstraße wird die gesamte Fahrbahn einer Straße zum „Radweg“. Kraftfahrzeuge sind nur dann berechtigt, die Fahrradstraße zu benutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist. Grundsätzlich müssen sich die Kfz-Fahrer an das Tempo der Radfahrer anpassen, beispielsweise wenn Radfahrer nebeneinander fahren, was in Fahrradstraßen erlaubt ist.

In mehreren Gemeinden im Landkreis Starnberg wurden bereits Fahrradstraßen etabliert.

Beispiele finden Sie hier:

  • Perchastraße, Starnberg
  • Rieder Weg, Starnberg
  • Seestraße, Starnberg
  • Ziegeleistraße, Tutzing
  • Meillinger Weg/Schulstraße, Weßling
  • Seestraße, Wörthsee

Was das Besondere an Fahrradstraßen ist und welche Regeln dort gelten, erfahren Sie in unserem neuen Flyer zum Thema „Fahrradstraßen für Radler!“.

Aktuell ist der Flyer nur als online-Version verfügbar. Sobald er auch als Printversion vorliegt, werden wir Sie gerne nochmal informieren. Sie haben dann die Möglichkeit diesen im Landratsamt abzuholen oder ganz einfach über unser neues online-Bestellungstool unter „https://lk-starnberg.de/BestellungstoolOEPNV“ zu bestellen.

Aus dem Flyer "Fahrradstraßen für Radler!"


Fahrradstraße StraßenschilderWAS IST EINE FAHRRADSTRASSE?

Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrer* vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind.

Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.

WAS DÜRFEN... FAHRRADFAHRER?

Sie dürfen nebeneinander fahren – das ist ausdrücklich erlaubt. Höchstgeschwindigkeit ist 30 Stundenkilometer. Den Fußgängern gehören die Gehwege. Aber radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. Es gilt rechts vor links, wenn nichts anderes angeordnet ist.

… UND ANDERE VERKEHRSTEILNEHMER?

Zusätzliche Schilder, wie zum Beispiel „Anlieger frei“ oder „Pkw frei“, erlauben, die Straße zu befahren und die Parkplätze zu nutzen. Aber Radfahrer haben Priorität. Autos und Motorräder dürfen Radfahrer überholen, wenn ein seitlicher Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Auch für motorisierten Verkehr gilt: Höchstgeschwindigkeit 30. Inlineskater dürfen die Fahrradstraße nur nutzen, wenn es ein Zusatzschild erlaubt. Ansonsten müssen sie auf den Gehwegen fahren.


GUTE GRÜNDE für mehr Fahrradstraßen:

LEBENSQUALITÄT
Fahrradstraßen sind leiser und gesünder. Weniger Lärm und Abgase bedeuten bessere Luft für alle und einen höheren Wohnwert in der Umgebung.

SICHERHEIT
Fahrradstraßen sind für die Radler*innen sicherer. Autos dürfen hier nur langsam und mit besonderer Rücksicht fahren.

ENTSCHLEUNIGUNG
In Fahrradstraßen lässt es sich entspannter radeln. Man darf sogar nebeneinander fahren.

UND NICHT ZULETZT
Fahrradstraßen motivieren. Sie zeigen Radfahrern*innen, dass sie als Verkehrsteilnehmer anerkannt und wertgeschätzt werden.


Nicht barrierefreier Flyer zum Ausdrucken (der Inhalt des Flyers wird auf dieser Seite dargestellt)

»  Flyer Fahrradstrassen für Radler!
  • Format: PDF, 2.5 MB



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