Änderung zur Maskenpflicht im bayerischen ÖPNV
Der Maskenstandard für die nach der 16. BayIfSMV angeordneten Maskenpflicht wird für den ÖPNV von FFP2-Masken auf medizinische Gesichtsmasken heruntergestuft. Damit ist zur Erfüllung der Maskenpflicht in allen von der Verordnung erfassten Bereichen ab dem 3. Juli mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.