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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Kindertagespflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis
für Andechs, Feldafing, Herrsching, Starnberg, Tutzing
Team 231 Ambulante Hilfen
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77430
Fax: 08151 148-11430
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.268
für Berg, Gilching, Krailling, Pöcking, Wessling
Team 231 Ambulante Hilfen
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77484
Fax: 08151 148-11684
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.268
für Gauting, Inning, Seefeld, Wörthsee
Team 231 Ambulante Hilfen
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77491
Fax: 08151 148-11491
E-Mail: kindertagespflege@LRA-starnberg.de
E-Mail: tageseinrichtungen@LRA-starnberg
Zimmer: EG.215
Team 231
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77496
Fax: 08151 148-11535
E-Mail: fachbereich23@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/231
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Erlaubnis. Diese wird durch das örtlich zuständige Jugendamt erteilt.
Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis auf weniger als fünf Kinder beschränkt werden (z. B. wenn die Räumlichkeiten für fünf Kinder zu klein sind). Die Anzahl der insgesamt zu betreuenden Kinder ist auf acht Betreuungsverhältnisse beschränkt.
Bei der Großtagespflege handelt es sich um eine Form der Kindertagespflege, bei der mehrere Kindertagespflegepersonen in gemeinsamen Räumen (der Großtagespflegestelle) jeweils die Kinder betreuen, die ihnen vertraglich und persönlich zugeordnet sind. Grundsätzlich dürfen in der Großtagespflege in Bayern nicht mehr als drei Tagespflegepersonen dauerhaft tätig sein und nicht mehr als zehn gleichzeitig anwesende Kinder betreuen bei insgesamt 16 Betreuungsverhältnissen. Werden mehr als acht Kinder gleichzeitig betreut, muss mindestens eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft sein.
Voraussetzungen für die Eignung als Pflegeperson sind unter anderem, die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung. So werden zum Beispiel folgende Kriterien überprüft:
- geeignetes häusliches Umfeld zur Betreuung von Kindern (so gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot)
- Qualifikation, die zur Kinderbetreuung befähigt
- das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben)
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Sie können dann den Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt stellen oder persönlich zur Niederschrift geben.
Das Jugendamt prüft die persönliche Eignung und die vorhandenen Räumlichkeiten.
Bei Erfüllung der Voraussetzung wird die Erlaubnis erteilt.
Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.
Die Pflegerlaubnis ist fünf Jahre gültig.
Sie können vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Stand: 25.05.2021