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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich Z 12 Finanzen, Gebäudewirtschaft
Fachbereichsleiter
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77264
Fax: 08151 148-11490
E-Mail: stefan.pilgram@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.135
Fachbereich Z 12
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77296
Fax: 08151 148-11490
E-Mail: finanzwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/Z12
Zimmer: OG.112
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Stand: 05.06.2020