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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 30 Verkehrswesen
Strandbadstraße 2
82319 Starnbergin Karte anzeigen
Telefon: 08151 148-77606
Fax: 08151 148-11606
Zimmer: OG.149
Fachbereich 30
Strandbadstraße 2
82319 Starnbergin Karte anzeigen
Telefon: 08151 148-77558
Fax: 08151 148-11558
E-Mail: verkehrswesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30
Sie müssen die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis oder die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Je nach Angebot der Behörde stehen auch Online-Dienste zur Verfügung.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Verkehrsbehörde gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme:
- dem Bundesamt für Güterverkehr,
- der Industrie- und Handelskammer,
- der zuständigen Fachgewerkschaft und
- dem Verband des Verkehrsgewerbes.
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Verkehrsbehörde über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid.
Stand: 03.09.2020
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg):
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis/beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz (form00253)
Sie können online für Ihr Unternehmen zusätzliche Ausfertigungen der Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 GüKG und zusätzlicher beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz nach Art. 3 i. V. m. Art. 4 der Vorordnung (EG) beantragen. - Eigenkapitalbescheinigung nach § 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (form00255)
Rechnungsprüfer oder ordnungsgemäß akkreditierte Personen können die Eigenkapitalbescheinigung über Unternehmen gemäß § 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr online einreichen.