Zugang nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Um persönliche Kontakte weiter zu reduzieren, werden wir zudem unsere Öffnungszeiten ab 28.12.2020 einschränken:
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mi. 7.30 Uhr bis 14 Uhr Fr. 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Die Aufgaben des Kaminkehrers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte.
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mi. 7.30 Uhr bis 14 Uhr Fr. 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Coronavirus Zugang aufgrund der aktuellen Situation nur nach Terminvereinbarung für besonders dringliche Anliegen. Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und Nachweis zur Terminvereinbarung. Kein Zutritt für Begleitpersonen.