Definition laut Gesetz:
Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz - BayKSG).
Katastrophen im Sinne der oben genannten Definition im Landkreis Starnberg:
bis dato: keine
Großschadensereignisse (Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle):
Pfingshochwasser 1999
Hochwasser 2005
Hochwasser 2010