Das Landratsamt plant alle für eine wirksame Katastrophenabwehr notwendigen Maßnahmen. Es erstellt Pläne für die allgemeine Alarmierung im Brand- und Katastrophenfall sowie Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial (Hochwasser, Störfallbetriebe usw.).
Ferner regelt das Landratsamt die Einsatzleitung bei Katastrophen und Großschadensereignissen und sorgt für die Aus- und Fortbildung und führt Übungen durch.
Führung und Leitung im Einsatz
Das Landratsamt Starnberg leitet als Katastrophenschutzbehörde den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Sie kann allen für den Einsatzbereich zuständigen staatl. Behörden und Dienststellen der gleichen oder einer niedrigeren Stufe, mit Ausnahme der obersten Landesbehörden, Weisungen erteilen.Die Gesamtkoordination der Maßnahmen im K-Fall obliegt der
- Führungsgruppe Katastrophenschutz - FüGK - des Landratsamtes Starnberg
mit ihrer Kommunikationsgruppe Führung - KomFü -
Alle Einsatzmaßnahmen vor Ort leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisung der FüGK
- Der Örtliche Einsatzleiter - ÖEL -
Die unmittelbare Schadensbekämpfung vor Ort wird durchgeführt von den
- Einsatzkräften