In der Bundesrepublik Deutschland muss zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde oder nach Landesrecht bestimmte Stelle) eine Ortskundeprüfung zum Nachweis der Ortskenntnisse abgelegt werden (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV-).
Der Proband hat sich bis spätestens 3 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Landratsamt Starnberg, Tel.-Nr. 08151 148-327 anzumelden.
Zum Prüfungstermin sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausweis
- Führerschein
- Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühren (Einzahlungsbeleg der Kreiskasse reicht aus)
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei schriftlicher Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Sie für Ihren Wunschtermin angemeldet wurden.
Die nächsten Prüfungstermine:
Anmeldung erforderlich unter 08151 148-327 bis spätestens 3 Tage vor dem Prüfungstermin
» weitere Informationen zum Thema:
Verkehr mit Taxen und Mietwagen
nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV