Der Ausländerbeirat
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3
Projekt: Mehrsprachige Kinder- und Jugendbücher in eurer Gemeindebücherei
Presseinformation vom 23.10.2020:
[Format: PDF, 217 kB » barrierearmes Dokument gemäß PDF/UA-Standard]
Mitglieder
Wahl 2018 für Wahlperiode 2019 - 2024
Aktuelle Satzung und Wahlordnung
[Format: PDF, 63 kB]
Wie viele Asylbewerber gibt es derzeit im Landkreis Starnberg?
Presseinformationen
In der vergangenen Sitzung des Ausländerbeirates des Landkreises Starnberg wurden im Beisein von Landrat Karl Roth der neue ... » mehr