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Der Landkreis Starnberg führt, wie bereits angekündigt, die Bayerische Ehrenamtskarte ein. Ehrenamtliche, die diese Karte erhalten möchten und die Voraussetzungen erfüllen, können ab sofort einen Antrag beim Landratsamt einreichen. Für Rettungsdienste und Feuerwehren besteht die Möglichkeit einen Sammelantrag zu stellen. Die Anträge sind im Internet unter www.lk-starnberg.de/ehrenamtskarte zu finden.
Die ersten Ehrenamtskarten werden voraussichtlich im März bei einer Feier im Landratsamt Starnberg durch Landrat Karl Roth persönlich ausgehändigt. „Ich freue mich sehr, mit dieser Karte meinen großen Dank an alle Ehrenamtlichen in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft ausdrücken zu können“, so Roth. Um die Ehrenamtskarte zu erhalten sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Mit der Vorteilskarte können die Ehrenamtlichen im täglichen Gebrauch verschiedene Vergünstigungen oder auch Zusatzleistungen für sich in Anspruch nehmen. Darunter fallen Angebote der teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der Privatwirtschaft wie auch Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt. Die Ehrenamtskarte ist nicht nur im Landkreis Starnberg, sondern in allen teilnehmenden Landkreisen und Städten in Bayern einsetzbar. „Aktuell beteiligen sich 52 Gewerbetreibende aus unserem Landkreis. Ich möchte mich schon jetzt bei allen bedanken, die durch ihre Teilnahme die Wertschätzung für das ehrenamtlich Engagement zum Ausdruck bringen“, erklärt Landrat Karl Roth. Das Landratsamt wird in den kommenden Monaten weiter auf Werbetour gehen. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Zahl der Partner weiter zunimmt. Damit wird die Ehrenamtskarte noch attraktiver.“

Alle Informationen rund um die Ehrenamtskarte sind auf der Homepage des Landkreises unter www.lk-starnberg.de/ehrenamtskarte zu finden. Dort stehen auch die Anträge zum Download bereit. Außerdem gibt es dort laufend eine aktuelle Übersicht über alle Gewerbetreibenden, die sich an der Ehrenamtskarte beteiligen. Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Bayerische Ehrenamtskarte ist Christine Metz, Telefon 08151 148-392, E-Mail ehrenamt@lra-starnberg.de.

Voraussetzungen für Ehrenamtskarte
Die Bayerische Ehrenamtskarte kann beantragen, wer im Landkreis Starnberg
wohnt und dort ehrenamtlich tätig ist und
 
•              sich mindestens 5 Stunden/Woche oder 250 Stunden/Jahr engagiert,
•              seit mindestens 2 Jahren gemeinwohlorientiert aktiv ist,
•              sich freiwillig und unentgeltlich (ausgenommen einem angemessenen Kostenersatz) engagiert
•              und mindestens 16 Jahre alt ist.
 
Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:
 
•              Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica)
•              aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
•              aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
 
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte. 
  

11.12.2012 

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