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Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige und nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die aus eigenem Einkommen und Vermögen ihren Lebensunterhalt einschließlich Unterkunftskosten nicht bestreiten können, kommen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Frage.

Mit dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen SGB II wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe (SGB III) und die Sozialhilfe (BSHG) zum Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige zusammengeführt.

 

Ansprechpartner:

Jobcenter Landkreis Starnberg

Moosstraße 5

82319 Starnberg

Telefon: 08151 95 96 4 - 0

Fax: 08151 95 96 4 - 13

E-Mail: Jobcenter-LK-Starnberg@jobcenter-ge.de

 

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende teilen sich die örtliche Agentur für Arbeit und der Landkreis Starnberg als kommunaler Träger der Sozialhilfe die Aufgaben:

 

Der kommunale Träger ist zuständig für:

  • die Leistungen der Unterkunft und Heizung,
  • die Kinderbetreuungsleistungen, die Schuldner- und Suchtberatung, die psychosoziale Betreuung, so weit sie jeweils zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind, und
  • einmalige Leistungen wie die Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung sowie mehrtägige Klassenfahrten.

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für:

  • alle arbeitsmarktbezogenen Eingliederungsleistungen (z. B. Beratung, Vermittlung, Förderung von Maßnahmen zur Integration in Arbeit),
  • die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarf, befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I),
  • die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
 
Ansprechpartner:

Sozialwesen

Fachbereich 22

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77238

Fax: 08151 148-11 238

E-Mail: soziales@LRA-starnberg.de

De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/22

Zimmer: OG.182

 

Jobcenter Landkreis Starnberg

Moosstraße 5

82319 Starnberg

Telefon: 08151 95 96 4 - 0

Fax: 08151 95 96 4 - 13

E-Mail: Jobcenter-LK-Starnberg@jobcenter-ge.de

Leistungsberechtigte

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten.

Regelleistungen

Der Regelbedarf deckt  pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab (siehe Allgemeines zur Sozialhilfe - Regelsätze).

Angemessene Mieten


Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite (siehe Mietobergrenzen)


Weitere Informationen und Ausführungen zum Sozialgesetzbuch II finden Sie unter folgendem Link der Bundesagentur für Arbeit:

 

Zuständigkeit für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II

Die Agentur für Arbeit und der Landkreis Starnberg arbeiten in einem Jobcenter zusammen. Das Jobcenter für den Landkreis Starnberg finden Sie unter folgender Anschrift:

 

Ansprechpartner:

Jobcenter Landkreis Starnberg

Moosstraße 5

82319 Starnberg

Telefon: 08151 95 96 4 - 0

Fax: 08151 95 96 4 - 13

E-Mail: Jobcenter-LK-Starnberg@jobcenter-ge.de

Zuständige Stelle

Soziale Hilfen I
Team 221

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77238
08151 148-11539
soziales@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/221

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr