In der Alarmierungsbekanntmachung (Gesetz) wird gefordert, das nächste geeignete Einsatzmittel zu alarmieren und, dass die Ortsfeuerwehr immer mit zu alarmieren ist. Die Alarmzonen definieren, welche Feuerwehr nach dieser gesetzlichen Anforderung im Einsatzfall zuständig ist. Denn sie legen das jeweilige Einsatzgebiet der Ortsfeuerwehr fest, um das nächste geeignete Einsatzmittel/Fahrzeug berechnen zu können.
Die Alarmzonen sind in der GeoLIS-Anwendung Feuerwehreinsatzplanung dargestellt.