Ziel der Markierung ist es, dass Fahrzeuge, die auf der äußeren Spur des Kreisels fahren, den Kreisel ohne Spurwechsel im oder vor dem Kreisel überqueren können. Sowohl von Starnberg als auch von Weilheim kommend wird deshalb der rechten, also äußeren Spur der Vorrang eingeräumt. Damit wird auch dem geltenden Rechtsfahrgebot Rechnung getragen. Für alle, die den Kreisel in der Innenspur passieren wollen, ist also künftig ein Spurwechsel sowohl vor dem Kreisel als auch im Kreisel erforderlich, d. h. diese Verkehrsteilnehmer müssen beim Spurwechsel im Kreisel darauf achten, dass sich rechts von Ihnen kein weiteres Fahrzeug befindet. Die Beibehaltung der beiden zweispurigen Einfahrten ist im Blick auf die künftigen Baumaßnahmen erforderlich. So kommen zwei anerkannte Verkehrsgutachter übereinstimmend zum Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit des Kreisels für die geplante Westumfahrung sowie für den geplanten B 2-Tunnel nur dann gewährleistet ist, wenn die zweispurige Einfahrt bestehen bleibt. Diese beiden Gutachten konnten die Entscheidungsträger zum derzeitigen Zeitpunkt nicht einfach beiseite lassen. Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob sich die gefundene Lösung bewährt.