Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag, den 4. März bis 12 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Am Nachmittag ist die Landkreisverwaltung geschlossen. Dies gilt auch für das Gesundheitsamt und die Schuldnerberatungsstelle.
An allen anderen Faschingstagen gelten die üblichen Öffnungszeiten die im Internet unter www.LRA-starnberg.de abrufbar sind.