Im Herbst dieses Jahres werden wieder ehrenamtliche Verwaltungsrichter beim Bayerischen Verwaltungsgericht München gewählt. Die Berufung gilt für die Amtsperiode vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2020. Interessenten können sich bis zum 31. Juli beim Landratsamt bewerben.
Die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter sind zusammen mit den Berufsrichtern für die Urteilsfindung in Verwaltungsprozessen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zuständig. Interessierte Bürger können sich bewerben, wenn sie deutsche Staatsbürger und mindestens 25 Jahre alt sind sowie einen Wohnsitz im Regierungsbezirk Oberbayern haben. Eine Bereitschaft zur Teilnahme an den durchschnittlich 12 Sitzungstagen pro Jahr und eine gute gesundheitliche Verfassung wird vorausgesetzt.sicherheit-ordnung@lra-starnberg.de) oder schriftlich beim Landratsamt Starnberg angefordert werden.
Der Bewerbungsbogen kann bis zum 11. Juli 2014 telefonisch (08151 148-321), per E-Mail (